Ein wegen Betrugs verurteilter 56-Jähriger starb allein hinter Gittern. Obwohl die Behörden von seiner unheilbaren Krankheit wussten, verweigerten sie die Entlassung. Auch Strafrechtler kritisieren die Entscheidung - und fordern klare Regelungen zum Umgang mit todkranken Häftlingen.