Urteil: Dealer klagte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das gewaltsame Einflößen sei ein Verstoß gegen das Folterverbot. Kommt die Hamburger Praxis jetzt auf den Prüfstand?
Brechmittel-Vergabe war nicht Rechtens
Von Jens Meyer-Wellmann