Die französische Band “Dark Sanctuary“ und deren Plattenfirma werfen Bushido (30) vor, unerlaubt Teile ihrer Lieder verwendet zu haben. Sie klagen auf Unterlassung, Offenlegung von Verkaufszahlen, die Vernichtung der Tonträger und Schadenersatz. In der Verhandlung ließ das Gericht Sympathien für die Position der Kläger erkennen.