Sexuelle Kontakte mit Tieren konnten bis 1969 mit Gefängnis bestraft werden. Die Grünen hatten sich zuletzt mit einem eigenen Gesetzentwurf für ein Verbot von sexuellen Handlungen an Tieren ausgesprochen. Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht setzt sich dafür ein, derartige Taten als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Im jüngst verabschiedeten, geänderten Tierschutzgesetz taucht ein Verbot jedoch nicht auf. Theoretische Grenzen setzt Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, wonach mit bis zu drei Jahren Haft bestraft wird, wer einem Tier erhebliche Schmerzen oder Leid zufügt.