Ex-RAF-Terroristin Becker bringt Verfahren nicht weiter

Dutzende Tote und Verletzte, Täter, Opfer, Hinterbliebene, lebenslange Haftstrafen und Begnadigungen; und jetzt dieses letzte Verfahren gegen eine frühere Terroristin der aufgelösten Roten Armee Fraktion. Vier Jahre sind seit den neuen Ermittlungen wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen beiden Begleitern vergangen. Im Stuttgarter Mammutprozess gegen Verena Becker, 59, bringt auch ihre groß angekündigte Aussage kein Licht in die Frage, wer geschossen hat. Sie war's nicht. Sagt Becker.

Verurteilt wurden andere. Das Schweigegelübde der RAF-Terroristen bleibt. Für Buback-Sohn Michael wird sich die Hoffnung auf einen Täterbeweis vermutlich nicht erfüllen. Und doch schärft der Prozess den Blick auf die Terrorgeschichte, die Täter und ihre Helfer.

Es traten Zeugen und Fahnder von einst auf, die sich zum Teil heftig widersprachen. Wie schlampig mit Hin- und Beweisen bei der Jagd nach den RAF-Terroristen umgegangen wurde, wirft ein neues Bild auf die Behörden. Mitinsassen, Informanten und Sympathisanten aus dem Terrorumfeld durften noch einmal ihre abenteuerlichen Versionen erzählen. Die als Zeugen geladenen Mörder selbst schwiegen. Der Staat gewährte vielen dieser erbitterten Staatsfeinde die größte Geste seiner Rechtsordnung: Begnadigung nach langer Haft. Dieser Prozess zeigte wieder nur ihr kaltes Gesicht der Reuelosigkeit.

Ein Gutes hat das Nachdenken über Terrorbanden und Vertuschung sicherlich. Dass zwischenzeitlich eine Mordserie von Neonazis und Verbindungen ihrer Helfer aufgedeckt wurden, lässt die Rolle der geheimen Verfassungsschützer in neuem Licht erscheinen. Deshalb ist eine der Forderungen des Nebenklägers Michael Buback verständlich: Nach 35 Jahren müssen Geheimakten auf den Tisch eines Richters oder Untersuchungsausschusses. Vielleicht trägt das etwas zum Seelenfrieden eines Sohnes bei, dessen Vater ermordet wurde. In jedem Fall wäre der Blick auf die Geschichte der Bundesrepublik um wichtige Details reicher.