Niemand wird dem Hamburger Senat vorwerfen, dass er in diesem Punkt kleckert: 200 000 Euro für die Werbekampagne zur Schulreform mit der sechsjährigen Primarschule sind kein Pappenstiel. Es wäre aber auch nicht nachvollziehbar, wenn das schwarz-grüne Bündnis für eines seiner wichtigsten Projekte nicht anständig Reklame machen würde.

Da fängt das Problem aber auch schon an: Der Senat darf im strengen Sinne mit Blick auf den Volksentscheid am 18. Juli gar nicht für die Primarschule werben. Schon gar nicht darf er dazu aufrufen, für die Reform zu stimmen. Informieren ja, werben nein - das ist kurz gefasst die verfassungsgerichtliche Rechtsauffassung. Es gibt gute Gründe für das Mäßigungsgebot an die Adresse der Exekutive. Politisch gesehen ist das jedoch ein Eiertanz, weil der Senat die eigene Überzeugung ein Stück weit verleugnen muss. Das kann nicht im Sinn einer demokratischen Auseinandersetzung vor dem Volksentscheid sein.

Mit Blick auf die bald einsetzende heiße Phase des "Wahlkampfs" ist allen Akteuren zu raten, auf juristische Scharmützel zu verzichten. Jetzt muss es um die Argumente in der Sache gehen. Die Reformgegner hatten einen Vorteil, weil sie ihr Anliegen relativ ungehindert beim Volksbegehren bekannt machen konnten. Das ist auch in Ordnung, weil jede Initiative gegenüber der etablierten Politik erst einmal im Nachteil ist. Jetzt darf aber nur noch die faire Debatte zählen.