Wenn ihr bei einer Gerichtsverhandlung zuschaut, könnt ihr bei manchen Prozessen neben den Richtern zwei weitere Menschen sitzen sehen.

Die Richter in der Mitte - häufig ist es auch nur ein Einzelrichter - haben eine schwarze Robe an, die zwei anderen Personen sind ganz normal gekleidet. Das sind ehrenamtliche Richter, man nennt sie Schöffen. Diese Schöffen sind keine Juristen, sondern ganz normale Bürger aus anderen Berufen.

Schöffenbänke gab es schon im Mittelalter. Das Bürgertum wollte so seine Stellung in der Gesellschaft stärken. Die Beteiligung von Nichtjuristen an der Rechtsprechung sollte den Einfluss der Obrigkeit einschränken. Bei Strafverfahren heute müssen die Schöffen sich ein Bild über den Fall machen, ohne die Akten gelesen zu haben. Sie hören nur die Aussagen der Zeugen und der Angeklagten. Außerdem beurteilen sie die Beweise, die während der Verhandlung vorgebracht werden. Die Schöffen haben bei der Urteilsfindung das volle Stimmrecht. Sie könnten den Berufsrichter also überstimmen. Die Ehrenamtlichen müssen ihr Urteil nach bestem Gewissen, ohne Vorurteile dem Angeklagten gegenüber treffen. Sie sind, wie der Berufsrichter, der Wahrheit und der Gerechtigkeit verpflichtet.

Wer Schöffe am Strafgericht werden möchte, kann sich bei seiner Gemeinde oder seiner Stadtverwaltung bewerben. Ein Wahlausschuss des Gerichts entscheidet dann, wer das Amt bekommt. Mehr dazu lest ihr auf Seite 3. Bei den anderen Gerichtszweigen wie etwa Arbeits- und Sozialgerichten werden die Schöffen von Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Sozialverbänden gestellt.