Fünfhausen. Politik will die zulässige Geschwindigkeit auf der vielbefahrenen Verbindungsstraße drosseln. Wie es nun weitergeht.

Der Durchdeich ist eine wichtige und viel befahrene Verbindungsstraße in den Vier- und Marschlanden. Auf einigen Abschnitten, etwa beim Zebrastreifen in Höhe des Lauwegs oder der Grundschule zwischen Lauweg und dem Sporthallenweg, ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits auf 30 km/h reduziert. Doch das reicht der Bergedorfer Koalition nicht aus: FDP, SPD und Grüne wollen die Geschwindigkeit auf der gesamten Strecke von Süderquerweg bis Heinrich-Osterath-Straße auf Tempo 30 senken.

Tempo 30, damit gerade Kinder den Durchdeich sicher nutzen können

Grund dafür sind vor allem Kinder: So befinde sich im nördlichen Bereich zwischen Sporthallenweg und Heinrich-Osterath-Straße ein gut frequentierter Spielplatz. Gerade in diesem Bereich sei die Verkehrssituation aber sehr unübersichtlich, mahnt die Koalition an. Autos, Busse und auch Lkw müssen hier häufig ein- und ausscheren, um am Straßenrand geparkte Fahrzeuge zu überholen.

Gerade für Schulkinder, die auf dem Weg zur Schule oder auf dem Heimweg sind, sei dies sehr herausfordernd. Zur Erhöhung der (subjektiven) Verkehrssicherheit sollte daher die zulässige Höchstgeschwindigkeit durchgehend auf 30 km/h festgelegt werden, meinen FDP, SPD und Grüne. Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) – auf dem Durchdeich verkehren neben zwei Schulbuslinien auch zwei Stadtbuslinien an sieben Tagen in der Woche – sollte hier zurückstecken, zumal die Busse aufgrund der schmalen Fahrbahn bei Begegnungsverkehr auch teilweise auf die Gehwege ausweichen müssen, meint die Koalition.

Koalition bringt einen Antrag in die Bezirksversammlung ein

Sie bringt nun einen Antrag in die nächste Sitzung der Bezirksversammlung ein. Am 27. Oktober soll darüber abgestimmt werden. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in der BV gibt es wohl keinen Zweifel, dass über den Antrag positiv beschieden wird. Bezirksamtsleiterin Cornelia Schmidt-Hoffmann wird dann gebeten, sich bei der Innenbehörde sowie bei der unteren Straßenverkehrsbehörde für die Tempo-Reduzierung einzusetzen. Dem Verkehrsausschuss soll im Januar 2023 über den Fortgang berichtet werden.