Hamburg. Prozess gegen 27-jährigen Taxifahrer wegen sexueller Nötigung – das Gericht verhängt eine Bewährungsstrafe.

Sie hatte einfach nur sicher nach Hause kommen wollen. Doch in dem Taxi, das sie an ihr Ziel bringen sollte, verfiel Marita B. (Name geändert) auf dem Beifahrersitz in eine Art Schockstarre. Es war der Moment, in dem die Hand des Taxifahrers unter den BH der 25-Jährigen glitt. „Ich war so schockiert und verängstigt“, erzählt die Studentin über die Erfahrung aus einer Februarnacht dieses Jahres. Am nächsten Tag ging Marita B. zur Polizei.

Vor dem Amtsgericht steht jetzt ein Mann, der nicht wirklich zu begreifen scheint, dass ihm seine Handgreiflichkeit eine Anklage wegen sexueller Nötigung eingebracht haben. Laut Staatsanwaltschaft fasste Ather F. seinem Fahrgast, die nach dem Genuss von viel Alkohol nicht in der Lage war, sich zu wehren, erst an die Brüste und später auch noch unter dem Rock an den Intimbereich. Er räume ein, dass er seine Hand unter ihren BH schob, sagt der 27-Jährige, ein Mann mit Dreitagebart und Brille. Er habe noch mit der 25-Jährigen kommuniziert. Hilflos sei sie nach seinem Eindruck nicht gewesen. Und er habe die Frau gefragt, ob ihr seine Berührungen gefallen, argumentiert er. „Sie hat nicht verneint. Für mich war das ein eindeutiges Ja. Sie hätte ja auch meine Hand wegschlagen oder aussteigen können“, verteidigt sich der Angeklagte. Dass er ihr auch oberhalb der Unterwäsche in den Schritt griff, „das kann sein“, sagt er mit weinerlicher Stimme. Auslöser für seine Annährungsversuche sei gewesen, dass die Hand der Frau im Halbschlaf an seine gekommen sei. „Dann ging es los.“ Er sei halt „ein Junge, und meine Frau war schwanger“.

Nach dem Übergriff forderte er auch noch Geld

Marita B. schildert als Zeugin, wie sie in jener Nacht nach einer Geburtstagsparty betrunken war und nach Hause wollte. „Ich bin im Taxi sofort weggedöst.“ Dann sei sie aufgeschreckt, als der Fahrer mit der Hand unter ihren Pulli und in ihren BH griff. „Das kam so aus dem Nichts. Ich war bestürzt. Ich habe eigentlich gar nicht reagiert“, erzählt die 25-Jährige und beginnt zu weinen. Dann habe der Mann sie auch noch unter dem Rock zwischen den Schenkeln berührt.

Als sie ihr Zuhause erreichten, habe der Fahrer sie auch noch aufgefordert zu bezahlen. „Er packte mich am Oberarm, ließ dann aber los.“ Mithilfe der App, mit der sie das Taxi gebucht hatte, ermittelte sie den Fahrer und zeigte ihn an. Seit dem Vorfall, erzählt die Studentin, „steige ich bei Taxis nur hinten ein“.

Staatsanwältin spricht von "besonderer Rücksichtslosigkeit"

Eigentlich habe er sich bei der Frau auch entschuldigen wollen, fällt dem Angeklagten ein, als die Zeugin den Saal verlassen hat. Aber zu unterstellen, er habe sie sexuell genötigt, sei nicht gerechtfertigt. „Ich bin nicht so einer.“

Die Staatsanwältin spricht in ihrem Plädoyer von einer „besonderen Rücksichtslosigkeit, einer Überrumpellungssituation“ bei der Tat, bei der der Angeklagte das Vertrauen des Fahrgastes „schamlos ausgenutzt“ habe. Der Richter verhängt schließlich eine Bewährungsstrafe von elf Monaten. Er betont den Grundsatz: „Nein heißt nein.“ Und in dem hilflosen Zustand, in dem die Frau gewesen sei, gelte: „Kein Ja heißt auch Nein.“ Zudem bestehe gerade bei einer Tour mit dem Taxi ein besonderes Vertrauensverhältnis in einem geschützten Raum. „Während einer Taxifahrt ist die Flucht unmöglich.“