Hamburg. Eine 25-Jährige wollte sich bei Ikea durch überklebte Preisschilder Hunderte von Euro erschwindeln. Doch der Schwindel flog auf.

Außer Spesen nichts gewesen? Elisa M. (Name geändert) wäre sicher froh, wenn sie diese frustrierende, aber einigermaßen harmlose Bilanz für ihre Shopping-Tour ziehen könnte. Am Ende, nachdem sie stundenlang in einem Ikea-Einrichtungshaus eingekauft hatte, war alles wieder retour gegangen: Das Geld, das die 25-Jährige gezahlt hatte, bekam sie zurück. Und die Waren, die sie aufwendig ausgesucht hatte, blieben im Laden.

„Dann war es ja materiell so, als wären Sie nie dort gewesen“, fasst die Richterin die gescheiterte Unternehmung der Hamburgerin zusammen. „Im Prinzip schon“, grollt die Angesprochene und zieht eine Schnute. „Nur dass wir jetzt dieses Verfahren am Hals haben.“

Das klingt so, als sei Elisa M. unverschuldet in etwas Unangenehmes hineingeraten. Die Staatsanwaltschaft hat eine ganz andere Einschätzung: Nach ihrer Überzeugung ist die 25-Jährige eine Betrügerin, in ihrem Schlepptau ihr 17 Jahre alter Neffe.

Laut Anklage hat die Angestellte die Preisschilder bei 16 Ikea-Produkten so mit falschen Labels überklebt und dann eingescannt, dass sie an einer Selbstzahler-Kasse lediglich 146 Euro auf der Rechnung hatte und nicht die erforderlichen 502 Euro. Doch Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Der geradezu unverschämt günstige Einkauf wurde an der Kasse bemerkt.

Hat sie wirklich nicht die Etiketten verändert?

Sie habe mit bestem Gewissen eingekauft, empört sich die Angeklagte angesichts dieser Vorwürfe, Stimme und Mimik ein Spiegel der Entrüstung. Sie sei bei ihrem Einkauf im November deutlich sichtbar schwanger gewesen. Vermutlich deshalb habe ein Mitarbeiter ihr alle gewünschten Waren, vorwiegend für einen Schrank, zusammengestellt und ihren Einkaufswagen damit beladen.

„Mit den überklebten Labeln habe ich nichts zu tun. Und dann kam plötzlich hinter der Kasse eine Mitarbeiterin auf uns zu und sagte, wir hätten nicht die korrekten Sachen bezahlt. Das hat uns total überrascht.“ Ihr Neffe sei ohnehin nur zum Tragen mitgekommen.

Ob sie also wirklich nicht die Etiketten verändert habe, hakt die Amtsrichterin nach. „Ich war gerade selber bei Ikea. Wir mussten einen Mitarbeiter suchen. Dass da jemand die Zeit haben soll, Ihnen alles einzupacken und dass Sie zufällig nur Teile erwischen, bei denen die Label verändert wurden, erscheint mir unwahrscheinlich.“

Billy-Regal statt Schrankmodul

Der Mitarbeiter habe ihr lediglich geholfen, die schwereren Pakete aufzuladen, rudert die 25-Jährige nun zurück. Außerdem würde es sich für sie „nicht lohnen, dass ich mir für 300 oder 400 oder auch 1000 Euro mein Leben kaputtmache“, argumentiert sie. Sie arbeite im öffentlichen Dienst und habe ihr zweites Kind erwartet.

Eine Ikea-Mitarbeiterin berichtet als Zeugin, ihre Aufgabe sei es, bei den Selbstbezahler-Kassen nachzusehen, „ob Preis und Ware zusammenpassen. Nicht, dass statt einer Kommode nur eine Spülbürste bezahlt wird!“ Hier seien etliche Etiketten überklebt gewesen. So wurde etwa statt eines Schrankmoduls für 83 Euro ein Element für ein Billy-Regal im Wert von nur 15 Euro bezahlt.

Abendblatt-Gerichtsreporterin Bettina Mittelacher schreibt jede
Woche über einen außergewöhnlichen
Fall
Abendblatt-Gerichtsreporterin Bettina Mittelacher schreibt jede Woche über einen außergewöhnlichen Fall © HA | Andreas Laible

Ein zweiter Zeuge ergänzt: „Ich habe schnell gesehen, dass die Ware manipuliert war. Der eigentliche Scanner war abgerissen, ein anderes Label draufgeklebt.“ An jenem Sonnabend waren sechs Mitarbeiter in der Selbstbedienungshalle eingeteilt. „Da ist es äußerst unwahrscheinlich, dass die die Zeit haben, für Kunden die Einkaufswagen zu beladen.“ Zwar sei denkbar, dass bei einem einzelnen Paket mal mit angefasst werde. „Aber nicht ein ganzer Einkauf.“

Amtsrichterin: Bin selten so belogen worden

Die Staatsanwältin nennt die Einlassung der Angeklagten „eine Schutzbehauptung“. Immerhin waren 16 der 28 Pakete umgelabelt. „Dass sich eine fiktive Person den Spaß gemacht haben soll, die Label zu überkleben, und die Angeklagte greift sich dann zufällig genau die Pakete, ist völlig aus der Luft gegriffen.“

So sieht das auch die Amtsrichterin, die die Angeklagte wegen Computerbetrugs zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 35 Euro verurteilt. Ihr Neffe, der nach Überzeugung des Gerichts nicht von dem Betrug profitieren, sondern lediglich tragen helfen sollte, muss vier Arbeitsleistungen nach dem Jugendrecht absolvieren.

„Ich bin selten so belogen worden“, stellt die Vorsitzende mit Blick auf Elisa M. klar. „Dass Sie sich versehentlich 16 von anderen umgelabelten Pakete gegriffen haben sollen und dann auch noch die teuersten – das ist lebensunwahrscheinlich.“ Auch dass ein Mitarbeiter alles auf den Wagen geräumt habe, sei ausgeschlossen. „Und wenn Sie noch so schwanger waren!“