Hamburg. Arton K. hatte während der Demonstration gezielt Polizisten attackiert. Der Richter setzte die Strafe zur Bewährung aus.

Die Würfe kamen etwa im Minutentakt. Erst zog der Mann faustgroße Steine aus seinen Jackentaschen und schleuderte sie in Richtung von Polizeibeamten. Dann flogen Flaschen, erneut Steine und dann wieder Flaschen. Siebenmal beobachtete ein Polizist, wie Arton K. im Zusammenhang mit G20 auf diese Weise gegen Beamte in Schutzkleidung vorging. Dann wurde der Mann festgenommen.

Am Dienstag vor dem Amtsgericht räumte der unter anderem wegen schweren Landfriedensbruchs angeklagte 29-Jährige die Vorwürfe ein. „Ich bedauere, was ich getan habe. Und ich hätte es noch mehr bedauert, wenn jemand verletzt worden wäre“, ließ der Tscheche über seinen Verteidiger erklären. Er sei im Juli zu G20 nach Hamburg gereist, um gegen die Politik einiger Staaten zu demonstrieren und „aus Ablehnung von Krieg und Gewalt“. Während der Proteste habe er sich von der „aggressiven Stimmung anstecken lassen“, so Arton K.

Vertrauen in staatlichen Schutz erschüttert

Ein Polizeibeamter schilderte als Zeuge, dass ihm der 29-Jährige am 7. Juli wegen seiner Vermummung aufgefallen sei. Unter einer Menge von überwiegend schwarz gekleideten und offenbar gewaltbereiten Menschen habe Arton K. ein rotes T-Shirt als Maskierung über das Gesicht gezogen. „Die ersten Steine hatte er in der Tasche stecken“, erinnerte sich der Zeuge. „Die Steine waren etwa faustgroß.“

„Ich meine, dass der Angeklagte vorhatte, Polizeibeamte zu verletzen“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer, in dem sie auch von „bürgerkriegsähnlichen Zuständen“ bei den Ausschreitungen zu G20 sprach. Das Vertrauen von vielen Menschen in staatlichen Schutz sei durch die Randale „merklich erschüttert“ worden.

"Gegen die Rechtsordnung aufgelehnt"

18 Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung verhängte der Amtsrichter gegen den nicht vorbestraften und geständigen Angeklagten. Arton K. habe sich „gegen die Rechtsordnung aufgelehnt“, so der Vorsitzende. Der 29-Jährige habe „ gezielt die Auseinandersetzung mit der Polizei gesucht“. Darüber hinaus muss der Angeklagte 1600 Euro Geldbuße zahlen und eine Speichelprobe für DNA abgeben. Für den Fall, dass es erneut schwere Straftaten gebe, könnte ein Täter so leichter ermittelt werden. (bem)