Berlin/Hamburg. Es sei peinlich, ein Mörder zu sein, sagte der psychisch kranke Mann, der eine Frau vor die U-Bahn gestoßen hatte. Prozess beginnt.
Die dauerhafte Unterbringung in der Gefängnispsychiatrie droht dem Hamburger, der einen tödlichen Angriff in einem Berliner U-Bahnhof verübte: Eine 20 Jahre alte Frau stieß er vor einen einfahrenden Zug. Sie wurde überrollt. Acht Monate nach der Tat beginnt am Donnerstag vor dem Landgericht Berlin der Prozess wegen Mordes gegen den 29-Jährigen. Er war nur einen Tag vor dem Verbrechen aus einer psychiatrischen Klinik in Hamburg entlassen worden.
Es war 23.35 Uhr, als die 20-Jährige am 19. Januar auf dem U-Bahnhof Ernst-Reuter-Platz in Charlottenburg stand. Sie schrieb ihrer Mutter noch eine SMS: „Bin gleich zu Hause. Ich liebe dich.“ Als der Zug gegen 23.36 Uhr einfuhr, griff plötzlich ein ihr unbekannter Mann von hinten an. Mit großer Wucht habe er sie gestoßen, so die Anklage. Die Zugführerin bremste. Doch sie konnte die Tragödie nicht verhindern. Die Bestürzung war groß.
Blumen, Briefe und Bilder wurden auf dem Bahnsteig abgelegt – darunter ein ergreifender Abschiedsbrief von Mutter und Schwester der Getöteten. „Mein Engel, es ist unfassbar, wie du von uns gegangen bist. Du warst und bist meine perfekte Schwester“, heißt es in dem öffentlichen Brief. „Keine Worte der Welt bringen dich zu mir zurück, aber ich werde dich für immer im Herzen tragen“, schrieb die Mutter.
Warum musste die Frau sterben? Der 29-Jährige, der von Zeugen auf Bahnsteig festgehalten und der Polizei übergeben wurde, schwieg in ersten Befragungen. Er wehrte sich nicht, als sich ihm die Männer in den Weg stellten. Später soll er gesagt haben, dass er sich verfolgt gefühlt, die Frau aber verwechselt habe. Er habe Amanda K. auch nur zur Seite schubsen wollen. Es tue ihm alles sehr leid und es sei ihm peinlich, dass er jetzt ein Mörder sein soll.
Der gebürtige Hamburger kam in die Gerichtspsychiatrie. Er soll seit Jahren unter erheblichen psychischen Problemen leiden. Zudem beschäftigte der Mann ohne erlernten Beruf seit Jahren Polizei und Justiz. Er war den Angaben zufolge 15 Jahre alt, als er in Hamburg wegen Körperverletzung und Raubes zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt wurde. Seit seiner Jugend war der Beschuldigte häufig in stationärer Behandlung.
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Zuletzt hatte sich der 29-Jährige am 1. Januar 2016 in Hamburg in Behandlung begeben. Am 18. Januar wurde er entlassen – Angaben zufolge wegen „fehlender akuter Eigen- und Fremdgefährdung“. Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) hatte nach dem Verbrechen gesagt: „Es muss die Frage gestellt werden, warum dieser Mann mit seiner Vorgeschichte nicht frühzeitiger gestoppt wurde.“ Die Staatsanwaltschaft geht von Schuldunfähigkeit des Mannes aus und strebt eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie an.
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Bei dem nun beginnenden Prozess geht es um ein sogenanntes Unterbringungsverfahren. Die Richter müssen entscheiden, ob der Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist und ob er dauerhaft in den Maßregelvollzug (die geschlossene Gefängnispsychiatrie) eingewiesen werden muss.
dpa/HA