Voraussichtlich bis zum Jahre 2020 muß Bankräuber Benno L. (31) im Fuhlsbütteler Gefängnis "Santa Fu" ausharren - er wurde wegen diverser Raubüberfälle zu zu einer Haftstrafe mit anschließender "Sicherungsverwahrung" verurteilt. Kein sicheres Zuhause: In dem berüchtigten Knast grassieren Drogenhandel und Gewaltverbrechen. Beispiel: Am 17. September 1997 bekam der Bankräuber Besuch von zwei Mithäftlingen - und eine Rasierklinge in den Hals. Fast wäre er verblutet. Der Fall beschäftigt nun das Landgericht.

Benno L. ist Nebenkläger in dem Prozeß. Ein schlanker Mann mit gepflegtem Kurzhaarschnitt, dezentem grauen Pullover. Seinen Stoffmantel hängt er akkurat über die Stuhllehne. Einst schenkte er bei einem Überfall zwei Frauen 50 Mark und sagte zu ihnen: "Kauft euch was Schönes." Im Knast begehrten andere sein Geld - Drogenschulden.

Safety first: Sieben stämmige Justizbeamte wachen, als die zwei Angeklagten hereingeführt werden: Versuchter Mord lautet die Anklage gegen Genc M. (24). Er soll Benno L. mit einer Rasierklinge mit zwei Schnitten den Hals aufgeschlitzt haben. Genc M. ist ein gerichtserfahrener Häftling, der einst in mehrere spektakuläre Schießereien mit Albanern verstrickt war. Derzeit verbüßt er eine Haftstrafe wegen versuchten Totschlags. Chrstinel Eduard A. (27) stand bei dem Anschlag auf Benno L. an der Zellentür Schmiere, so jedenfalls die Anklage, die ihm Beihilfe zum versuchten Mord vorwirft.

Ein Prozeß, der erschütternde Innenansichten aus einem Knast offenbart: Er habe bei Genc M. Kokain bestellt, erzählt Benno L. so gelassen, als ob es sich um einen gängigen Warenhausartikel handelt. 400 Mark sollte er dafür bis zum 17. September 1997 bezahlen. Als er Genc M. indes kurz vor dem Termin Zahlungsprobleme signalisierte, sei er von ihm bedroht worden: "Ja, dann bring' ich dich um", soll der Angeklagte gesagt haben, Benno L. will entgegnet haben: "Ja, dann mußt du das tun." Der Nebenkläger vor Gericht: "Ich habe das nicht ernstgenommen."

Ernst wurde es am 17. September 1997, der Nebenkläger sagt: Genc M. sei in seine Zelle gekommen, Christinel Eduard A. habe davor gewartet. Benno L. mußte einen Abschiedsbrief schreiben, es sollte wie Freitod aussehen.

Genc M. habe ihn an den Hals gefaßt, "ich habe die Klinge gespürt" - das blutüberströmte Opfer wurde nur gerettet, weil ein Zellengenosse die Wachen rief.

Gelangweilt hören die Angeklagten zu, zuweilen feixen sie sich zu. Zuvor hatten sie das Wort: "Niemals habe ich ihn bedroht oder geschlagen", wettert Genc M. aufgebracht und mustert den Nebenkläger böse. Zwar habe Benno L. bei ihm Schulden gehabt, aber keine Drogenschulden, und er habe bezahlen wollen. Er sei an der Zelle vorbeigekommen, habe Benno L. darin blutig liegen sehen, Hilfe geordert, meint Genc M., ein untersetzter Mann mit schulterlangen Haaren. Er poltert los: "Ich habe dem Mann das Leben gerettet, jetzt sitze ich hier." Für den Oberstaatsanwalt hat er ein Schimpfwort parat.

Chrstinel Eduard A. grollt: "Der Staatsanwalt weiß besser, wie alles gelaufen ist." Sein Verteidiger beeilt sich, seinen Mandanten zu bremsen: "Ich werte das so: Er hat mit der Sache nichts zu tun." Mehr werde sein Mandant derzeit nicht sagen. Der Prozeß wird fortgesetzt. neh