Umtausch: Reduziertes ist meist vom Umtausch ausgeschlossen. Wer einwandfreie Ware zurückgeben will, ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Ist das Produkt mangelhaft, kann der Kunde reklamieren - es sei denn, es war deshalb reduziert.

Reklamationsfrist: Händler unterliegen einer zweijährigen Gewährleistungsfrist (Kassenbon aufheben!). Tritt innerhalb der ersten sechs Monate ein Mangel auf, muss der Händler beweisen, dass das Produkt beim Kauf einwandfrei war. Danach ist der Kunde in der Beweispflicht.

Mondpreise: Eine Preissenkung ist Augenwischerei und verboten, wenn der Händler den Ausgangspreis vorher erhöht hat. Das ist nur durch Preisvergleiche nachzuweisen.