Die Zeitschrift Finanztest hat in ihrer aktuellen Ausgabe für verschiedene Kreditsummen und Laufzeiten durchgerechnet, welche Ersparnis möglich ist.

Sparer klagen über Minizinsen. Kreditnehmer atmen auf. Wenn sie einen größeren Ratenkredite umschulden, sind manchmal mehrere hundert Euro Ersparnis drin. Die Zeitschrift Finanztest hat in ihrer aktuellen Ausgabe für mehrere Kreditsummen und Laufzeiten durchgerechnet, welche Ersparnis möglich ist.

Banken passen ihre Zinsen an Leitzins an

Im Jahr 2013 senkte die Europäische Zentralbank den Leitzins von 0,75 auf 0,25 Prozent. Die Banken passen ihre Zinsen daran an. Davon profitieren nicht nur Bankkunden, die neu einen Kredit aufnehmen, sondern auch solche, die bereits einen Ratenkredit haben – vorausgesetzt sie wissen, wie die Rechnung aussieht und wie man Fallstricke umgeht.

Ein Kunde, der 10 000 Euro Kredit aufgenommen hat, spart durch Umschuldung zum Beispiel 278 Euro, ein anderer, der sich 5 000 Euro geliehen hat, 97 Euro. Beispiel: Ein Kunde hat 2011 einen Ratenkredit von 10 000 Euro aufgenommen. Die Laufzeit beträgt 72 Monate, der Effektivzins 8,9 Prozent. Für Zins und Tilgung zahlt er monatlich 178 Euro.

Nach drei Jahren, der Hälfte der Laufzeit, schuldet er der Bank noch 5 636 Euro. Kündigt er den Vertrag, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese ist für Verträge seit dem 11. Juni 2010 gesetzlich festgelegt. Die Bank verlangt 56,36 Euro, so dass die Restschuld des Kunden auf 5 692,36 Euro steigt.

Kreditnehmer sollten ihren Fall durchrechnen

Der Kunde muss nun eine Bank finden, die ihm 5 700 Euro Kredit gibt. Finanztest hat dafür einen effektiven Zins von 5 Prozent angesetzt. So ein Kredit dürfte problemlos zu finden sein, denn viele Angebote im aktuellen Zinsvergleich sind noch günstiger.

Der Kunde zahlt nun drei Jahre lang beim neuen Anbieter monatlich nur 171 Euro statt 178 und spart unter dem Strich 278 Euro.

Je höher die Restschuld und je größer die Differenz zwischen altem und neuem Kreditzins, desto lukrativer ein Wechsel. Bei kleinen Summen und geringen Zinsunterschieden lohnt sich Umschulden dagegen nicht. Kreditnehmer müssen ihren Fall durchrechnen.

Zinsen hängen von Kreditwürdigkeit ab

Wer einen neuen Anbieter sucht, muss wissen, dass viele Top-Konditionen bonitätsabhängig sind, also abhängig von der finanziellen Situation des Kunden. Je höher die Bank die Gefahr einschätzt, dass der Kunde den Kredit nicht zurückzahlen kann, desto höher ist der Zins. Manche Kredite bekommen alle Kunden für denselben Zinssatz – vorausgesetzt, sie sind kreditwürdig.

Ob ein Kunde kreditwürdig ist, prüft die Bank mit einer Abfrage bei der Schufa, der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung.

Die Schufa hat Informationen über Konten, Kredite und Zahlungsverhalten des Kreditsuchenden gespeichert. Ist die Auskunft negativ, da der Kunde zum Beispiel Rechnungen nicht bezahlt hat, bekommt er keinen Kredit.

Finanztest-Tipps

Vergleichen: Ein Wechsel Ihres Kreditvertrages lohnt sich für Sie nur, wenn der neue Kredit einen deutlich günstigeren Zins hat. Einen Überblick über aktuelle Angebote finden Sie monatlich in Finanztest und im Internet (www.test.de/info-ratenkredite).

Rechnen: Ermitteln Sie mit dem Onlinerechner von Finanztest, wie viel Sie durch eine Umschuldung sparen können (www.test.de/ratenkredite-rechner). Halten Sie dafür den Tilgungsplan Ihres alten Kredits bereit. Sie benötigen für die Eingabe Restlaufzeit, Restschuld, Monats- und Schlussrate des alten Kredits sowie den Effektivzins des neuen.

Informieren: Lassen Sie sich von der Bank immer den „Effektivzins“ für ein Angebot nennen, in den alle Nebenkosten eingerechnet sind. Nur dann sind die Angebote vergleichbar. Bestehen Sie darauf, dass die Bank bei ihrer Schufa-Abfrage eine „Konditionsabfrage“ und nicht eine „Kreditanfrage“ stellt. Sonst senkt die Schufa automatisch ihre Bonitätseinschätzung für Sie, wenn Sie den angefragten Kredit doch nicht abschließen.

Kündigen: Wenn Sie ein neues Angebot sicher haben, können Sie Ihren alten Kreditvertrag kündigen. Verträge, die seit 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, sind nach einer Laufzeit von sechs Monaten fristlos kündbar. Verträge mit Datum vor dem 11. Juni 2010 können Sie nur mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Terminieren Sie Kündigung und Neuvertrag passend für einen nahtlosen Übergang der Kredite.