Berlin. Rückt der Frühling näher, ist es Zeit fürs Aussortieren, Aufräumen und Reinemachen. Wir haben Tipps für den Frühjahrsputz gesammelt.

Wenn die ersten frühlingshaften Sonnenstrahlen nicht nur die Natur zu neuem Leben, sondern auch die Lebensgeister wecken, ist es Zeit für den Frühjahrsputz. Denn dann werden auch der im Sonnenlicht tanzende Staub und die unschöne Schicht auf Möbeln und Ablageflächen sichtbar.

Mit neuer Energie und Tatendrang geht es ans Werk, den Wintermuff zu vertreiben und endlich Ordnung zu schaffen. Doch wie packt man es an? Wo sollte man am besten beginnen? Und was gibt es beim Ausmisten zu beachten? Ein Überblick:

• Frühjahrsputz im Haus

Die Tradition des Frühjahrsputzes stammt wahrscheinlich noch aus der Zeit, in der im Winter offene Feuerstellen für Wärme sorgten. Im Frühjahr, wenn Fenster und Türen wieder aufgerissen werden konnten, wurden dann Dreck und Ruß hinausgekehrt. Bis heute hat sich der Brauch gehalten. Im Haushalt sehen plötzlich auch die Ecken den Staubwedel oder Putzlappen, die sonst meist vergessen werden, wie Fenster, Schrankablagen, Lampen, die Speisekammer, Dunstabzugshaube oder Kühlschrankfächer.

Auch wenn die Werbung anderes suggeriert, die Reinigungsmittel, die beim normalen Putzen zum Einsatz kommen, reichen auch für das Großreinemachen im Frühjahr. Allzweckreiniger, Handspülmittel, ein Sanitärreiniger mit Zitronensäure und eine Scheuermilch für unempfindliche, scheuerbeständige Zwecke reichen völlig aus, rät das Umweltbundesamt. Dann heißt es: systematisch vorgehen, am besten in dieser Reihenfolge:

Wohnung aufräumen: Zeitungen und Zeitschriften, schmutzige Wäsche, Krimskrams und Kinderspielzeug – alles, was herumliegt, muss zunächst an seinen Platz. Oder in den Keller oder in den Müll. Da Kleider-, Akten- und Küchenschränke im Haus beim Frühjahrsputz auch von innen gesäubert werden, ist nun die beste Zeit, auszumisten (Tipps dazu finden Sie weiter unten).

Fensterputzen: Für den richtigen Durchblick heißt es nun: Fenster putzen – zumindest, wenn das Wetter stimmt. Denn streifenfreie Sauberkeit erlangt man bei Sonnenschein leichter. Zudem gilt: Fensterrahmen beim Putzen nicht vergessen und Dichtungen von Schmutz und Schimmel befreien. Der Frühjahrs-Fensterputz ist die Ideale Zeit, um auch Gardinen und Vorhänge zu waschen oder reinigen zu lassen.

Staub wischen: Lampen, Regale, Heizkörper – nun geht es dem Staub an den Kragen. Groben Staub erst mit dem Staubwedel entfernen, dann die verstaubten Flächen feucht auswischen. Regale, Schränke und Schubladen sollten dazu ausgeräumt werden. Beim Säubern von oben nach unten vorgehen. Auch Pflanzen tut es gut, entstaubt und mit einer Blumenspritze abgeduscht zu werden.

Böden säubern: Mit Staubsauger und Wischmopp geht es nun an die Böden. Grundsätzlich gilt: erst saugen, dann – außer natürlich beim Teppich – feucht wischen. Bei empfindlichen Bödenbelegen wie Holzdielen oder Parkett sollte zu speziellen Reinigungsmitteln gegriffen werden. Sie vertragen zudem keine Nässe, sondern sollten nur nebelfeucht gewischt werden.

Zum Schluss folgen dann noch Küche und Bad als jeweils eigene Putzprojekte. Ähnlich wie in den übrigen Wohnräumen heißt es auch in der Küche: zunächst aufräumen, dann Schränke, Regale, Kühlschrank und Backofen von innen putzen, schließlich Herd, Schranktüren, Fliesen und Arbeitsflächen säubern. Auch hier von oben nach unten arbeiten. Zum Schluss ist der Boden an der Reihe.

Im Badezimmer beginnt man mit Toilette, Badewanne, Dusche und Waschbecken. Für die Reinigung der Toilette sollte dabei ein eigener Putzlappen zum Einsatz kommen, um die Bakterien nicht auf den Armaturen und im Rest der Wohnung zu verteilen.

Gegen Kalkablagerungen an den Armaturen helfen spezielle Kalkentferner – oder eine aufgeschnittene Zitrone, mit der man die Flächen abreibt.

• Frühjahrsputz im Kleiderschrank

Weil beim Frühjahrsputz Schränke und Kommoden auch von innen gereinigt werden, ist das die ideale Zeit, um alte Kleidung auszusortieren und Platz zu schaffen. Denn zum effektiven Ausmisten und systematischen Ordnungschaffen ist es nötig, den gesamten Inhalt des Kleiderschranks aus- und nur die Teile, die man wirklich braucht, wieder einzuräumen.

Image-Beraterin Janine Katharina Pötsch aus München rät, sich bei jedem einzelnen Kleidungsstück zu fragen, wann man es zuletzt angezogen hat und warum man es aufhebt, auch wenn es zu einem vergangenen Lebensabschnitt gehört. Zudem empfiehlt sie, seine Garderobe nach System aufzubauen:

  • 60 Prozent Kleidungsstücke, die im Job getragen werden können
  • 20 bis 25 Prozent Freizeitkleidung
  • 5 bis 10 Prozent Kleidung für festliche Anlässe wie Hochzeiten
  • 10 Prozent Sportkleidung

Dieses Video gibt darüber hinaus Tipps für die richtige Reihenfolge und das richtige Vorgehen beim Ausmisten von alten Kleidungsstücken:

So mistet man den Kleiderschrank richtig aus

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    • Frühjahrsputz im Aktenschrank

    Nicht nur im Kleiderschrank, auch bei den Aktenordnern lohnt es sich, zwischendurch auszusortieren und Unterlagen im Schredder zu vernichten, um den Überblick zu behalten. Doch gerade bei Kontoauszügen, Belegen und Verträgen tun sich viele schwer, schließlich gibt es bestimmte Aufbewahrungsfristen, die es zu beachten gilt. Mit diesen Tipps bleiben die richtigen Unterlagen im Ordner, während die unwichtigen Papiere in den Schredder wandern:

    Kassenbons und Zahlungsbelege: Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Bremen rät dazu, Kassenbons und Zahlungsbelege mindestens drei, besser vier Jahre aufzubewahren. Verbraucher müssen sie beispielsweise vorweisen, um Garantieleistungen in Anspruch nehmen zu können oder um nachzuweisen, dass man eine Rechnung bereits beglichen hat.

    Kontoauszüge: Es gibt für Privatpersonen zwar keine grundsätzliche gesetzliche Pflicht, Kontoauszüge aufzubewahren, ratsam ist es aber schon. Kontoauszüge sollten daher mindestens für die für Alltagsgeschäfte geltende dreijährige Verjährungsfrist aufbewahrt werden, rät Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken. So könnten Privatleute im Zweifelsfall beweisen, dass Beträge abgebucht wurden und Forderungen beglichen worden sind. Topverdiener mit einem Jahreseinkommen von mehr als 500.000 Euro müssen Kontoauszüge sechs Jahre lang aufbewahren. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Unternehmer beträgt sogar zehn Jahre.

    Rechnungen: Handwerker-Rechnungen sollten Verbraucher aufbewahren, solange sie Ansprüche gegen den Betrieb geltend machen können. Für Werkverträge mit Handwerkern sind das zwei Jahre. Bei Bauarbeiten könne die Gewährleistungsfrist sogar fünf Jahre betragen, so Verbraucherschützerin Oelmann.

    Steuerunterlagen: Wurden dem Finanzamt Rechnungen und sonstige Belege vorgelegt und ist der Steuerbescheid in Ordnung, müssen diese Unterlagen für den Fiskus nicht mehr archiviert werden. Anders ist das bei der elektronischen Steuererklärung: Steuerzahler, die ihre Steuererklärung elektronisch abgeben, müssten die Belege bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids aufbewahren, erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin.

    Versicherungsunterlagen: Versicherungsscheine, -anträge und -verträge sollten archiviert werden, solange der Versicherungsvertrag gilt. Erst wenn die Versicherung gekündigt oder abgelaufen ist, kann darüber nachgedacht werden, die Unterlagen zu schreddern. Mathias Zunk vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rät aber davon ab, Unterlagen vorschnell zu entsorgen, weil sie manchmal noch für Steuererklärungen benötigt würden oder erbrechtlich von Belang seien.

    Muss ich eine Steuererklärung machen?

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      (mit dpa)