Berufungsgericht hob den internationalen Haftbefehl gegen den kanadischen Sänger auf. Doch damit ist der Fall noch nicht abgeschlossen.

Buenos Aires. Popstar Justin Bieber (21) ist nicht mehr vor der argentinischen Justiz flüchtig. Ein Berufungsgericht in Buenos Aires hob einen im April erlassenen internationalen Haftbefehl gegen den kanadischen Sänger auf. Ein Verfahren wegen Körperverletzung und Diebstahl laufe jedoch weiter, erklärte am Mittwoch die für den Fall zuständige Gerichtssekretärin. Demnächst müsse ein neuer Termin zur Vorladung Biebers festgelegt werden. Seine Aussage könne aber auch über eine Telefonkonferenz laufen.

Ein Leibwächter und ein früherer Assistent von Bieber werden verdächtigt, im November 2013 nach einem Konzert beim Verlassen eines Nachtclubs einen Fotografen geschlagen zu haben, als dieser versuchte, den Popstar zu fotografieren.

Dabei sollen auch Teile der Kamera des Fotografen gestohlen worden sein. Unklar ist, ob Bieber zu der Attacke per Zuruf aufgefordert hat. Da Justin Bieber und seine damaligen Begleiter jetzt vor Gericht von Rechtsanwälten vertreten seien, sei eine internationale Fahndung nicht mehr notwendig, befand das Berufungsgericht.