Ein Aushang in der Chelsea Old Town Hall von London verrät die Hochzeitspläne von Hollywood-Star Geroge Clooney. Demnach will der 53-Jährige seiner 17 Jahre jüngeren Partnerin Amal Alamuddin das Ja-Wort geben.

London. George Clooney, begehrtester Junggeselle von Hollywood, wird in der Branche als ein wenig altmodisch beschrieben. Was für den 53-jährigen Schauspieler Clooney gilt, scheint auch für den Privatmann Clooney Gesetz zu sein: Altmodisch hielt er um die Hand um die Hand seiner Braut Amal (36) an, altmodisch bestellte das Paar das Aufgebot. Und wenn die Zeitungsberichte stimmen, dann werden die beiden in den nächsten Wochen ganz altmodisch in einer historischen Villa am Comer See ihr großes Fest begehen.

Dabei scheint Amal Alamuddin gar nicht so recht ins Beuteschema des grau melierten Beaus zu passen. Clooney, der sich nach seiner ersten Scheidung von Kollegin Talia Balsam selbst einmal als „lausiger Ehemann“ bezeichnete, hatte es bisher eher mit Schauspielerinnen und Models. Renée Zellweger gehörte etwa zu den Eroberungen des Amerikaners – genauso wie die italienische Leinwand-Schönheit Elisabetta Canalis und das schauspielernde US-Model Krista Allen.

Die in Beirut geborene Londonerin Alamuddin hatte es dagegen nie nötig, ihr Aussehen in den Vordergrund zu stellen. Sie gilt als eine der vielversprechendsten Juristinnen der Themse-Metropole, hat für Kofi Annan gearbeitet, als er UN-Generalsekretär war, und für die Anklage beim Jugoslawien-Tribunal in Den Haag. Seit sie in London als Anwältin der Kanzlei Doughty Street Chambers beitrat, gehörten Wikileaks-Gründer Julian Assange und die ukrainische Politikerin Julia Timoschenko zu ihren Klienten.

21 Tage lang hing das Aufgebot in der Chelsea Old Town Hall, im Herzen von London, wie ein Sprecher der Verwaltung am Donnerstag bestätigte. Clooneys Ehe mit der Londoner Star-Anwältin wird wohl nach britischem Recht geschlossen. Ob sie in Großbritannien stattfindet, wollte der Sprecher nicht sagen. Auch nicht, ob es in den 21 Tagen berechtigte oder unberechtigte Einsprüche gegeben hat – Verletzungen des Persönlichkeitsrechts traut man sich angesichts der juristischen Expertise der Braut eher nicht.

Mit einem angeblichen Einspruch hatte Clooney schon vor Wochen in einem offenen Brief aufgeräumt, der am 9. Juli in der Zeitung „USA Today“ veröffentlicht wurde. Die britische Gazette „Daily Mail“ hatte berichtet, seine künftige Schwiegermutter hätte sich für ihre Tochter etwas besseres gewünscht als einen dahergelaufenen Hollywood-Schönling und könne der Eheschließung nicht viel abgewinnen. Clooney machte die umstrittene Zeitung öffentlich rund: Es störe ihn keineswegs, wenn die „Daily Mail“ wie jede Woche mehrmals Geschichten frei erfinde. Wenn allerdings die Familie betroffen sei, werde eine Linie überschritten, schrieb Clooney damals.

Dieselbe Zeitung will jetzt herausgefunden haben, dass Clooney die Gemeindeverwaltung am Comer See zu speziellen Sicherheitsvorkehrungen für seine Hochzeit gezwungen haben will. Niemand dürfe sich – weder von Wasser noch zu Land – auf 100 Meter dem Anwesen nähern, unter der Androhung eines saftigen Bußgeldes. Ob auch diese Geschichte frei erfunden ist? Ein anderer in Sachen Hochzeiten erfahrener Prominenter pflegt in solchen Fällen zu sagen: „Schaun mer mal.“