Inhaftierter Ex-Bayernpräsident darf auf baldigen Freigang hoffen. Die Anwälte des 62-Jährigen bereiten laut Bericht einen entsprechenden Antrag vor. Wird Hoeneß heimatnah verlegt?

Berlin. Neuer Lichtblick für Uli Hoeneß: Die Anwälte des verurteilten Steuersünders bereiten derzeit Anträge zur Hafterleichterung für den ehemaligen Präsidenten des FC Bayern München vor. Nach Informationen von „Bild am Sonntag“ (BamS) gab es bereits Gespräche mit der zuständigen Strafvollstreckungskammer. Die entsprechenden Anträge sollen bis Mitte August bei der Justiz formal eingehen.

Demnach könnte Hoeneß bestenfalls in sieben Wochen Freigänger sein. Eine Haftstrafe kann laut Gesetz nach der Hälfte zur Bewährung ausgesetzt werden. Der 62-Jährige käme also frühestens nach 21 Monaten frei. Das wäre im März 2016. Nach Artikel 13 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes kann der Gefangene 18 Monate vor der Freilassung auf Freigang hoffen. Das bedeutet: Hoeneß könnte bereits in sieben Wochen tagsüber arbeiten und müsste nur zum Schlafen ins Gefängnis in Landsberg am Lech.

Wo er seinen Dienst verrichtet, ist nicht vorgeschrieben. Ein Insider zu BamS: „Die Anwälte können eine heimatnahe Verlegung nach München beantragen.". So könnte der FC Bayern München seinem einstigen Präsidenten einen Job anbieten. Ex-Bayern-Spieler Breno etwa hat als Freigänger die Fußball-Jugend des Vereins betreut. Dass Hoeneß bei seinem Herzenclub nicht in Vergessenheit geraten ist, bewies zuletzt Bastian Schweinsteiger: Unmittelbar nach dem Gewinn der Weltmeisterschaft hob der Nationalspieler vor laufenden Kameras noch einmal die Verdienste des Funktionärs um den deutschen Fußball hervor.