Rapper Bushido hatte schon öfter Ärger mit dem Gesetz. Doch dieses Mal bestätigten sich die Vorwürfe der gefährlichen Körperverletzung laut Gericht nicht. Bei Twitter gab sich der Rapper ironisch.

Berlin. Der Berliner Rapper Bushido, 35, ist vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen worden. Der Musiker musste sich am Donnerstag in Berlin vor Gericht verantworten, weil er angeblich einen Fan mit einem Schuh geschlagen hatte. Die Vorwürfe hätten sich nicht bestätigt, erklärte das Gericht.

Im Urteil hieß es, es bleibe nichts, was Bushido und einem Mitangeklagten vorzuwerfen sei. Der Rapper hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

Bushido war am Donnerstag mit T-Shirt und Blouson vor Gericht erschienen. Bei Twitter gab er sich ironisch: „Voll wenig Presse im Gericht“. Dazu setzte er einen Hinweis auf sein neues Album.

Die Anklage hatte Bushido, der eigentlich Anis Mohamed Youssef Ferchichi heißt, vorgeworfen, im Mai 2013 einen Fan mit einem Schuh geschlagen zu haben. Ein 45-jähriger Begleiter des Musikers war mitangeklagt, weil er den Fan angeblich geohrfeigt haben soll. „Es ist sehr unerfreulich, dass sich die Angeklagten diesen Vorwürfen aussetzen mussten“, bedauerte Richter Dube. Die Staatsanwaltschaft hatte selbst die Freisprüche beantragt. Die Angaben von Bushido seien nicht zu widerlegen, sagte der Ankläger.

Zuvor hatte der Musiker wortreich Stellung bezogen. „Alle Schuhe, die vor Ort waren, waren an den Füßen“, wies er die Vorwürfe zurück. Mehrere Jugendliche hätten am Nachmittag des 17. Mai zum wiederholten Mal an seiner Tür geklingelt. Er habe sich belästigt gefühlt. Die Aufforderung, zu verschwinden, hätten sie ignoriert. Er sei dann hinausgegangen und habe seinen Nachbarn herangewunken.

Die Jugendlichen standen demnach mit einem Auto in seiner Einfahrt, der Wagen sei weggefahren und der 17-Jährige dortgeblieben. Als dieser mit den Worten „Was willst Du Hund?“ näher gekommen sei, habe der Nachbar den 17-Jährigen weggeschubst. Dieser sei gestolpert und hingefallen. Verletzungen habe er nicht gesehen. Er habe dann die Polizei gerufen, sagte Bushido. Er habe zunächst nicht gewusst, dass der 17-Jährige ihn angezeigt habe. Bushido erstattete eine Anzeige wegen Bedrohung.

Nach dem Urteil verließ der Rapper rasch das Gericht, ohne sich zu äußern. Bushido war bereits wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Wegen Beleidigung wurde er zuletzt in Berlin im Dezember 2011 zu einer Geldstrafe von 19.500 Euro verurteilt. Er hatte demnach einen Ordnungsamts-Mitarbeiter als Idioten beschimpft. Zudem laufen nach Justizangaben Ermittlungen wegen des Verdachts einer Steuerstraftat. Auch wegen gewaltverherrlichender sowie frauen- und schwulenfeindlicher Musikvideos wurde Kritik gegen den Rapper laut.