Wie deutsch muss ein Pariser sein? Oberlandesgericht entscheidet, warum „made in Germany“ manchmal gar nicht in die Tüte kommt

Charles Goodyear, dem Erfinder des Hartgummis, verdanken wir das Kondom. Der Name Goodyear steht aber auch für Autoreifen. Beides sorgt für Sicherheit im Verkehr. „Gib Gummi“ ist deshalb eine Aufforderung, rasch zum Ziel zu kommen. Die Verkehrspolizei warnt jedoch: Das geht manchmal so schnell, dass es weitreichende Folgen haben kann.

In der internationalen Norm EN ISO 4074 für Präservative sind Länge, Stärke und Mindestvolumen im aufgeblasenen Zustand geregelt. Die müssen unbedingt eingehalten werden. Bei über 200 Millionen jährlich verkauften Kondomen in Deutschland ist die Gefahr von geburtenstarken Jahrgängen groß, wenn Gummis nicht dicht halten.

Um Schlimmstes zu verhüten, gibt es jetzt ein Hammerurteil.

Für im Ausland vorgefertigte Kondome darf in Deutschland nicht mit den Kennzeichnungen „made in Germany“, „deutsche Markenware“ oder „deutsche Markenkondome“ geworben werden, entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 4 U 121/13, BGH I ZR 89/14). Die „bestimmenden Eigenschaften“ der Ware müssten schon aus Deutschland stammen.

Etwas anderes kommt gar nicht in die Tüte, meinen die Richter. Allerdings steckt ein Wurm in dem Urteil, deshalb muss sich noch das höchste Gericht mit dem Überzieher deutscher Provenienz beschäftigen.

Offenbar halten die Gummis, was sie versprechen. Während die Bevölkerung im Vereinigten Königreich trotz der Verhütungsmethode „No sex please, we’re British“ zunimmt, ebenso in Frankreich wegen versehentlich produzierter Pariser, nimmt die Zahl der Deutschen ab.

Man erkennt das an der notwendigen Beschäftigung von Fachkräften mit Wurzeln im Ausland. Zum Beispiel bei der deutschen Fußball-Nationalmannschaft. Hier stellen technisch versierte Podologen polnischer, türkischer oder tunesischer Abstammung Markenfußball „made in Germany“ her. Sie exportieren ihre Dienstleistung erfolgreich in alle Welt, zurzeit hauptsächlich nach Brasilien.