Wer von Kamellen getroffen wird, ist selber schuld. Wenn Narren los sind, hält sich die Versicherungswirtschaft am liebsten raus

Wenn ein traditionsbewusster Norddeutscher mit Karneval konfrontiert wird, schwingen schnell an Gicht erinnernde Gefühle mit. Dies bestätigend, warnen besorgte Mediziner aktuell vor den „größten Risikofaktoren für eine Gichtattacke“ angesichts der bevorstehenden närrischsten vier Tage zwischen Weiberfastnacht (am Donnerstag) und Rosenmontag: die Gicht als Geleitzug des sich durch große Teile der Republik windenden Straßenkarnevals. Der verbale Angriff der Ärzte zielt auf die beiden krank machenden Gesellen Kälte und Alkohol, die in der außerhalb Hamburgs als fünften Jahreszeit bekannten Zeitspanne gern gemeinsam auftreten.

Die Kälte fördert Harnsäurekristalle in den Gelenken, der Alkohol hindert den Körper, Harnsäure auszuscheiden. Zwei Teufelskreise, die durch übermäßigen Fleischkonsum zusätzlich angeheizt werden.

Wem solche Unappetitlichkeiten noch nicht reichen, musste sich gestern von der Versicherungsgesellschaft CosmosDirekt obendrein vorrechnen lassen, dass es so gut wie keinen finanziellen Schutz vor Schäden bei Alaaf und Helau gibt. Wer von tief fliegenden Kamellen verletzt wird – bei 40 Tonnen Wurfmenge allein in Düsseldorf nicht unwahrscheinlich –, kann Schmerzensgeld gleich vergessen. Die Geschosse gelten als ortsübliches Risiko.

Und selbst das „Schnipp-schnapp, Krawatte ab“ an Weiberfastnacht ist kein Fall für die private Haftpflicht, die bei „mutwilliger Beschädigung“ humorlos jede Zahlung ablehnt. Da müssen schon Gläser oder Kostüme versehentlich kaputtgehen. Wer aber will im Nachhinein solche Schadensfälle rekonstruieren? Zumal der Alkohol einen Strich durch Versicherungsansprüche macht. So zahlt die Unfallversicherung nicht, wenn eine „alkoholbedingte Bewusstseinsstörung“ vorliegt. Die Schlussfolgerung, glasklar: Karneval ist wie Vulkanausbruch oder Erdbeben – ein typischer Fall höherer Gewalt.