Warum eine Australierin für ein „posttraumatisches Stresssyndrom“ kein Schmerzensgeld erhält

Australien entstand als Staat bekanntlich aus einer ungemütlichen Sträflingskolonie. Es ist möglich, dass sich in juristischen Belangen daher eine gewisse Unnachsichtigkeit erhalten hat. Jedenfalls entschied das oberste Gericht in Canberra gerade in einem richtungweisenden Urteil, dass einer Beamtin kein Schmerzensgeld dafür zusteht, dass sie verletzt wurde, als beim heftigen Liebesspiel mit einem Bekannten von einem der Beteiligten eine Lampe aus der Wand gerissen wurde.

Aus dem Urteil wird nicht deutlich, ob es sich dabei um eine spezifisch australische Sextechnik handelt, bei der Lampen irgendwie eine gewinnbringende Rolle spielen. Die Frage stellt sich auch, wie viele Australier dieses Urteil betrifft. In Down Under, wo Frauen glühen und Männer donnern, wie es in einem bekannten Lied heißt, ist ja manches anders. Aber das kommt davon, wenn man das Glühen nicht den Lampen überlässt.

Die Frau machte in einem sechs Jahre währenden Rechtsstreit vehement geltend, die Verletzung während eines Arbeitseinsatzes erlitten zu haben. Diese Argumentation würde uncharmante Rückschlüsse auf den Beruf der Dame zulassen, handelte es sich nicht erwiesenermaßen um eine honorige Beamtin, die sich auf Dienstreise befand. Die Lady mit der Lampe erlitt – ähnlich einem Soldaten im Kriegseinsatz – aufgrund des Vorkommnisses mit dem zweckentfremdeten Leuchtgerät sogar ein posttraumatisches Stresssyndrom, war arbeitsunfähig und klagte auf Schmerzensgeld.

Das Gericht gab mit einigem Recht zu bedenken, dass der Arbeitgeber das Liebesspiel der Frau weder direkt noch indirekt veranlasst habe. Allerdings meinten die Richter auch, Sex gehöre nicht zu den normalen Vorkommnissen einer Dienstreise – was eine bestürzende Weltfremdheit der Juristen offenbart.

Immerhin: Wenn schon Lampen aus der Wand fliegen, ist es vermutlich nicht zu jenem ernüchternden postkoitalen Dialog gekommen: „Na – wie war‘s?“ „Wie war was?“