Wie eine Grundstücksbesitzerin versuchte, Nachbars welkende Blätter zu Geld zu machen. Und im Namen des Volkes scheiterte

Wer in diesen Tagen viel Laub fegen muss, lernt schnell die Kehrseite des Herbstes kennen. Bleibt die Frage: Goldener Herbst, was fällt da für mich ab? Vielleicht eine Laubrente?

Nein, das ist kein Druckfehler, sondern eine kreative Wortschöpfung von Recht sprechenden Juristen zugunsten jener Grundstücksbesitzer, die regelmäßig mit Blattzeug aus Nachbars Garten „über das zumutbare Maß hinaus“ eingedeckt werden und dafür Jahr für Jahr eine Entschädigung kassieren können.

So weit das Grundrecht, auf das sich jetzt auch eine Frau aus dem Münchner Umland berief. Sie verlangte von ihrem Nachbarn 500 Euro Laubrente im Jahr für die Arbeit, die ihr immer wieder eine alte Linde einbrachte, die gut zehn Schritte jenseits ihres Gartenzauns wie angewurzelt dastand. Von dem Baum wehen mal Blüten, mal Samen oder Äste und im Herbst eben Blätter auf den gepflegten Rasen und die Rabatte nebenan und verstopfen bisweilen die Regenrinne. Vergleichbare Forderungen sind schon durchgekommen, etwa vor dem Landgericht Lübeck, das vor Jahren einem Hausbesitzer wegen „herüberfallender Kiefernadeln“ auf den „ortsüblich gepflegten Ziergarten“ 20 Euro monatlich zusprach.

Doch die Tendenz der Rechtsprechung folgt eher der Münchner Richterin, die in dem aktuellen Fall – mit Verlaub – eine „jahreszeitlich bedingte und beschränkte Einwirkung“ sah und auf „durchschnittlich empfindende und denkende Anwohner“ verwies, die ohne goldenen Handschlag zu Besen oder Laubbläser greifen. Wer im Grünen wohne, müsse Schmutz durch „pflanzliche Bestandteile“ hinnehmen, heißt es in dem rechtskräftigen Urteil.

Noch schöner tröstet nur der Husumer Dichter und Schriftsteller Theodor Storm in seinem Oktoberlied von 1848:

„Der Nebel steigt, es fällt das Laub;

Schenk ein den Wein, den holden!

Wir wollen uns den grauen Tag

Vergolden, ja vergolden!“