Endlich auch im konservativen Ländle: Der Krawattenzwang für Anwälte vor Gericht wird abgeschafft

Früher, als die Welt noch einigermaßen in Ordnung war, erkannte man seriöse Berufsgruppen schon an ihrem strengen Kleiderkodex. In der Regel traten Klempner nie ohne Blaumann an verstopfte Rohre. Ärzte hüllten sich beim halbgottgleichen Schweben über den Krankenhausflur in makellose weiße Kittel. Und Panflötisten hielten sich an das Gebot des Auftrittsponchos.

Womit wir bei Juristen in Baden-Württemberg wären. Ihre Auftrittsponchos heißen Roben, ihr Kodex ist die 1976 erlassene baden-württembergische Amtstrachtverordnung. Wobei diese weit über den Advokatenumhang hinausgeht, denn Anwälte im Südwesten müssen bei Gerichtsverhandlungen nicht nur mit Robe erscheinen, ein weißes Hemd mit weißem Schlips ist ebenfalls vorgeschrieben. Noch. Denn das konservative Ländle ist eben auch nicht mehr, was es mal war.

Seit den blutigen Unruhen am Stuttgarter Bahnhof regiert nicht nur ein grüner Ministerpräsident, auch die Traditionen bröckeln, allen voran die Amtstrachtverordnung für Anwälte. Sie soll nun gelockert, die Schlipspflicht abgeschafft werden, der Knoten ist geplatzt. Nach dem sogenannten Krawattenkrieg im Jahr 2009, als ein Richter einen Anwalt wegen des fehlenden Langbinders vor die Tür setzte, sei diese Reform notwendig. Damals machte der Jurist, was Juristen machen, wenn sie übellaunig nach ihrem Befinden gefragt werden: Er konnte nicht besser klagen.

Im Grunde lässt sich auch gar nichts gegen künftig krawattenlose Anwälte einwenden, wäre da nicht das Sozialprestige. Auf der nach unten offenen Ansehensskala rangiert der Advokat ja schon heute irgendwo zwischen Investmentbanker und Pferdefleisch verarbeitendem Großindustriellen. Der Schlips war da so etwas wie das letzte Bemühen um Seriosität, einerseits.

Andererseits ist in der bundesweit gültigen Berufsordnung der Anwälte nie von einem Krawattenzwang vor Gericht die Rede gewesen. Insofern verabschiedet sich Baden-Württemberg wohl nur von einer alten regionalen Gewohnheit. Einmal mehr.