Hellseher haben es ja schon lange gewusst. Sie dürfen Geld verlangen, urteilt der Bundesgerichtshof.

Wer legt sich schon mit Hellsehern oder Wahrsagern an? Vielleicht ist an deren Hokuspokus ja was dran. Und wie es der Zufall will, entzündet sich später die Magenschleimhaut, nur weil ein Magier aus Wut über Kritik wahllos in die Magengegend einer Voodoo-Puppe gestochen hat, die dem Nörgler ähnlich sieht. Eindeutiger sind die Zusammenhänge bei der Bezahlung. Kartenleger sowie alle mit ihren übernatürlichen Kräften Werbende dürfen Geld verlangen, hat der Bundesgerichtshof gestern bestätigt.

Das Urteil stärkt jene, die solche Dienste bieten. Wahrscheinlich haben die Seriösen unter ihnen das vorab gewusst. Für die weniger Begabten reichen wir hier das Aktenzeichen (III ZR 87/10) nach. Der Richterspruch ändert im Prinzip nichts. Schließlich handelt die Branche seit Jahrtausenden nach dieser Devise. Selbst die sagenhafte Pythia, Chefin im Orakel von Delphi, war schon in der Antike nur zu vielsagenden Zitaten bereit, wenn ordentlich gelöhnt wurde. Um auf Nummer sicher zu gehen, ließ die Dame in ihren Sprüchen gern ein Hintertürchen offen.

So clever sind die BGH-Richter allemal, die jetzt über die Klage der Kartenlegerin aus der Stuttgarter Gegend zu entscheiden hatten. Die Dame des orakelnden Gewerbes verlangte von ihrem Kunden, einem Mittvierziger, dem die Freundin abhandengekommen war, 6700 Euro. Dabei hatte ihr der von Liebeskummer Geplagte im laufenden Jahr bereits 35 000 Euro hingeblättert.

Entscheidend für den Fall sei, so die Richter, ob die Kartenlegerin die Zwangslage des Mannes ausgenutzt und so "gegen die guten Sitten" verstoßen habe. Dann müsste der Arme nicht zahlen. Dieses Detail soll als Nächstes das Landgericht klären. Ganz ohne hellseherische Hilfe. Wie das auch immer ausgeht, die Frau mit den Karten darf dann auf keinen Fall überrascht tun.