Arbeitgeber dürfen Mitarbeiterinnen einen BH vorschreiben, entscheiden Richter in Köln.

Jetzt ist es also amtlich: Der BH ist Chefsache. Nein, wir sprechen nicht von der letzten Weihnachtsfeier, sondern von einem unter die Haut, äh Kleidung, gehenden Urteil des Landesarbeitsgerichts in Köln. Demnach geht es mit rechten Dingern zu, wenn eine Firma ihren Angestellten vorschreibt, bitte einen Büstenhalter zu tragen. Ja, ist doch prima, wenn der Boss alles spitze findet und seinen Mitarbeiterinnen im Job eine Stütze sein will!

Für die Richter hatte im konkreten Fall jenes Unternehmens, das am Flughafen Köln/Bonn im Auftrag der Bundespolizei Passagiere kontrolliert, aber ein anderes Argument Gewicht: Die BH-Pflicht sei nachvollziehbar, "damit sich die Dienstkleidung nicht so schnell abnutzt". Mmmh, genau deshalb wurde der Büstenhalter erfunden ...

Da können schon mal die Haare zu Berge stehen. Für die betroffene Firma kein Problem, solange man(n) Echt-Haar in die Höhe modelliert. Toupets sind nämlich verboten. Warum? Wahrscheinlich weil sie die Kopfhaut abnutzen. "Diskriminierend", befand das Gericht. Eine Zweitfrisur könne schließlich entscheidend zum Selbstwertgefühl von Männern beitragen, so der Richter, der nach nicht überlieferten Informationen auch ein bisschen wie der frühe Kojak aussah.

Wenig überraschend ist, dass Chefs ihren Mitarbeitern gern auf die Finger schauen. Weniger gern, wenn die Damen es zu bunt treiben. Aber auch damit hat sich das Gericht beschäftigt. Das verblüffende Ergebnis: Die Farbe des Nagellacks geht den Arbeitgeber nichts an. Der darf dafür andere Kürzungen durchsetzen: Die Vorgabe, dass Mitarbeiter ihre Nägel maximal 0,5 Zentimeter lang tragen dürfen, sei rechtens.

Und wenn sich die Mitarbeiter zu sehr beschnitten fühlen? Dann sollten sie sich selbstständig machen. Mit einem Nagelstudio vielleicht ...