Berlin. Das Signal: Gesundheitsschutz hat Vorrang. Politik und die Autohersteller jetzt noch stärker unter Druck

Fahrverbote sind möglich – aber im Detail ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dann doch weniger eindeutig, als viele erwartet haben. Vor allem die Rolle der Autohersteller dürfte noch heftig diskutiert werden. Politik und Industrie stehen jedenfalls stärker unter Druck als vor dem Urteil. Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen:

Wo und wann gibt es Fahrverbote?

Die Richter haben keine Fahrverbote für Dieselautos angeordnet. Sie haben nur entschieden, dass Städte sie verhängen können, wenn es sonst keine Chance auf saubere Luft gibt. Konkret ging es in dem Gerichtsverfahren um Fahrverbote in Stuttgart und Düsseldorf. Die Richter stellten fest, dass ein Verbot in Stuttgart zulässig ist, weil es nachweislich der einzige Weg sei, die Werte für Stickoxide noch einzuhalten. In Stuttgart wird das Verbot in etwa einem halben Jahr kommen. In Düsseldorf dagegen sei noch nicht klar, ob wirklich nur ein Fahrverbot helfen könne. In den anderen knapp 70 Städten, in denen hohe Stickoxidwerte gemessen werden, muss nun jede Verwaltung selbst entscheiden. In Hamburg soll es begrenzte Diesel-Fahrverbote schon in zwei Monaten geben.

Welche Autos sind betroffen?

Im Fall von Stuttgart entschieden die Richter, dass ein Fahrverbot für alle Diesel, die nicht die Norm Euro 6 erfüllen (und für Benziner, die schmutziger als Euro 3 sind), zu scharf wäre. Das Verbot müsse schrittweise eingeführt werden. Konkret legten die Richter fest, dass Autos mit der Norm Euro 5 noch bis zum 1. September 2019 in Stuttgart fahren dürfen. Außerdem müsse es Ausnahmen geben, etwa für Handwerker oder Anwohner. Diese Vorgaben dürften auch für andere Städte gelten. Grundsätzlich gelten die Fahrverbote für Pkw und Transporter. Lastwagen produzieren inzwischen kaum noch Stickoxide.

Kommt die blaue Plakette?

Städte, Landesregierungen und die Bundesregierung versichern, sie wollten keine Fahrverbote. Sollten sie doch kommen, müssen Autos, die fahren dürfen, gekennzeichnet sein. Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) sagte: „Ob das blaue Plakette oder roter Fuchsschwanz heißt, ist mir egal.“ Aktuell aber ist eine blaue Plakette nach Auffassung der Richter keine Lösung, weil die Luft damit nicht so schnell sauber würde, wie die EU es verlange.

Bekommen von Verboten betroffene Autofahrer eine Entschädigung?
Das ist unwahrscheinlich. Christoph Herrmann, Jurist bei der Stiftung Warentest, hält es aber für denkbar, dass der Staat zugunsten von Eigentümern noch junger Euro-5-Diesel Entschädigungen zahlt, wenn diese „besonders hart“ betroffen seien. Als Beispiel nannte er einen Handwerker, der in einer Fahrverbotszone ansässig sei. Die mögliche Entschädigung habe der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher bei der Verhandlung am vergangenen Donnerstag zu erkennen gegeben, sagte Herrmann. Aber: Richter Korbmacher wies auch darauf hin, dass „gewisse Wertverluste hinzunehmen“ seien.

Sinkt der Wert von Dieselautos?
Seit Bekanntwerden des VW-Skandals wird der Diesel immer unbeliebter. War vor dem Skandal noch jeder zweite neu zugelassene Pkw ein Diesel, ist es inzwischen nur noch jeder dritte. Die Preise von Gebrauchtwagen sinken nach Angaben der Bewertungsfirma Schwacke unter dem Strich kontinuierlich. Kleine Geländewagen und Autos der oberen Mittelklasse verlieren am meisten. Nur Kleinstwagen mit Diesel sind wertstabil.