Fußballclubs dürfen mit minderjährigen Spielern ab 15 Jahren sogenannte Förderverträge abschließen. Diese müssen mit mindestens 250 Euro pro Monat dotiert sein, können aber sehr viel höher liegen. Dabei ist immer das Einverständnis der Eltern erforderlich. Der DFB hat die maximale Laufzeit solcher Verträge auf drei Jahre festgelegt. Wenn ein Spieler trotz Vertrags wechseln will, muss wie im Profifußball eine Ablösesumme gezahlt werden, die frei verhandelbar ist. Wechselt ein Spieler nach Auslaufen des Ver­trags, erhält der abgebende Club dennoch eine Ausbildungsentschädigung. Die Höhe richtet sich danach, wie lange der Spieler im Verein war und wie hochklassig er künftig spielt.