Wer Honorarkonsul werden will, muss sich bei der Botschaft des jeweiligen Landes bewerben. Sieht diese Bedarf an einer Vertretung, lässt das Gastland über das Auswärtige Amt in Berlin prüfen, ob der Bewerber geeignet ist. In Hamburg wertet die Senatskanzlei das polizeiliche Führungszeugnis des Bewerbers aus und überprüft, ob Vorstrafen vorliegen.

Auch die Handelskammer muss ihre Zustimmung geben. „Die Stadt nimmt keinen Einfluss darauf, wer Honorarkonsul eines Landes wird“, sagt Staatsrat Wolfgang Schmidt, zuständig für ausländische Angelegenheiten. „Wir geben allerdings gern Rat, wenn gewünscht.“

Das Verfahren liegt in der Hand des Entsendestaates. Die Erlaubnis zur Ausübung der konsularischen Funktionen wird vom Auswärtigen Amt erteilt. Honorarkonsuln dürfen ihr Amt auf Lebenszeit ausüben.