Zum 1. August 2013 wurde der Rechtsanspruch auf eine täglich fünfstündige Kindertagesbetreuung auf alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr erweitert. Dies ist unabhängig von einer Berufstätigkeit oder Ausbildung der Eltern.

Familien können wählen, ob sie ihr Kind in einer Kita für fünf Stunden täglich oder in Abstimmung mit der Kita 25 Stunden wöchentlich oder in Kindertagespflege für 25 Stunden wöchentlich betreuen lassen.

Es ist aber auch möglich, einen kürzeren Betreuungsumfang zu wählen: in der Kita für vier Stunden täglich bzw. 20 Stunden wöchentlich und in der Kindertagespflege für zehn oder 20 Stunden wöchentlich.

Für die täglich fünfstündige Betreuung der einjährigen Kinder werden die gleichen Elternbeiträge wie für die fünfstündige Betreuung der Kinder ab zwei Jahren bis zum Beginn des beitragsfreien Vorschuljahres gelten.

Den Antrag auf Betreuung in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter bzw. Tagesvater gibt es beim zuständigen Bezirksamt, Abteilung Kindertagesbetreuung.

Quelle und Infos: www.hamburg.de/elternbeitrag/3908280/rechtsanspruch-einjaehrige/