Wie schütze ich mein Auto vor Diebstahl? Was tun, wenn das Auto weg ist? Das raten ADAC und die Polizei:

Wie schütze ich mein Auto?

Einfache Verhaltensregeln erhöhen die Sicherheit: bei kurzen Stopps an der Tankstelle Autoschlüssel abziehen, dann wird die Wegfahrsperre aktiviert; Vorsicht, wenn Sie Ihren Wagen aus der Ferne mit einem Funkschlüssel schließen, Diebe könnten das Signal mit Störsendern unterbrechen. Vergewissern Sie sich immer, dass das Auto wirklich verschlossen ist; den Schlüssel nicht achtlos weglegen, auch zu Hause nicht. Sonst ist nach einem Wohnungseinbruch auch das Auto weg! Den Wagen am besten in einer abschließbaren Garage oder zumindest an gut beleuchteten Plätzen abstellen. Und: Unbedingt die individuelle Gerätenummer des Autoradios und des Navigationsgerätes notieren.

Welche Sicherheitssysteme sind sinnvoll?

Parkkrallen (ab 50 Euro) und Lenkradsperren sind vor allem für Langzeitparker geeignet; Gangschaltungs- oder Lenksäulensperren werden fest im Auto verbaut. Von Reifendruck-Wächtern, die die Luft aus den Reifen lassen, wenn sie nicht entfernt werden, rät der ADAC ab – zu gefährlich. Um die Bordelektronik vor unbefugtem Zugriff zu schützen, bieten sich OBD-Saver an. Alarmanlagen, die beim Aufbrechen oder auf Erschütterungen reagieren, sind häufig serienmäßig verbaut. Manche Anlagen geben aber sogar per SMS Alarm oder verfügen über eine satellitengestützte Ortungsfunktion. Den besten Schutz bieten hier fest installierte Anlagen. Sie besitzen eine unsichtbare Antenne und eine Notstromversorgung. Allerdings können Diebe einen Störsender mit sich führen, der auch diese Anlagen wertlos macht.

Fahrzeug weg – was nun?

Diebstahlschäden sind über die Teilkasko versichert. Vergewissern Sie sich bei der Polizei, dass das Fahrzeug nicht wegen Falschparkens abgeschleppt wurde. Erstatten Sie gegen Vorlage von Fahrzeugschein und Personalausweis eine schriftliche Diebstahlsanzeige. Zur Vorlage bei der Versicherung fertigen Sie eine Liste der weiteren Gegenstände an, die sich im Auto befunden haben. Die Abmeldung mit der polizeilichen Bestätigung sollte innerhalb von 10 bis 14 Tagen nach dem Diebstahl erfolgen. Nach Ablauf eines Monats nach Eingang der Schadensanzeige geht das Auto in das Eigentum der Versicherung über. Wird es vorher gefunden, müssen Sie das Auto zurücknehmen. Daher ist die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges erst nach Ablauf eines Monats sinnvoll.