Eimsbüttel.

Jüngst forderten die Grünen, Pfahlbauten als Flüchtlingsunterkünfte in Überschwemmungsgebieten zu prüfen. Nun wagt die CDU im Bezirk Eimsbüttel einen nicht minder einfallsreichen Vorstoß bei der Frage: Wo kann man Flüchtlinge unterbringen, wenn freie Flächen fehlen? Angesichts des anhaltenden Zustroms von Auswanderern sollen nun auch Gebiete und Gebäude in die Suche einbezogen werden, die bisher nicht für wohnähnliche Nutzungen vorgesehen waren. Konkret: Gewerbeflächen und leer stehende Gebäude in der Einflugschneise des Flughafens.

In einem Antrag fordern die Christdemokraten des Bezirks, ungenutzte Gewerbeareale innerhalb der sogenannten Fluglärmschutzzone 2 ausfindig zu machen und gegebenenfalls zu prüfen, ob auf diesen Flächen Häuser für die Unterbringung von Flüchtlingen errichtet werden können. „Auch in Eimsbüttel müssen wir uns der Verantwortung der Unterbringung stellen“, sagt Rüdiger Kuhn, Fraktionschef der CDU in der Bezirksversammlung. „Deshalb sind auch kreative Ideen gefragt.“ Mit der Unterbringung in der Einflugschneise oder Gewerbegebieten wolle die CDU die Notsituation der Stadt mildern. Bekanntlich existieren zu wenig Flüchtlingsplätze in Hamburg, etwa 22.000 werden laut Sozialbehörde bis zum Jahresende benötigt.

Wie viel Potenzial für die Flüchtlingsunterbringung in Gewerbegebieten und Fluglärmkorridoren schlummert, lasse sich vorab kaum beziffern. Rüdiger Kuhn: „Das ist sehr schwer einzuschätzen, darum soll die Verwaltung die Flächen ermitteln und prüfen.“ Bezug nimmt die CDU auf die aktuelle Rechtsprechung, wonach Flüchtlingsunterkünfte als „Anlagen für soziale Zwecke mit wohnähnlichem Charakter“ gelten und auch in reinen Gewerbegebieten erlaubt seien. Zudem dürften in Hamburg Flüchtlingsunterkünfte auch innerhalb der Fluglärmschutzzone errichtet werden, da es sich nicht um Wohnungen im Sinne des Fluglärmschutzgesetztes handele.

Marcel Schweitzer, Sprecher der Sozialbehörde, bewertet diesen Vorstoß dennoch verhalten: „Wir prüfen erst dann alle Detailfragen zu Flächen, wenn die Lenkungsgruppe einstimmig einer solchen Prüfung zustimmt.“ Die Vorprüfung obliege allein den Bezirken. Nur wenn eine Fläche reale Chancen auf eine Nutzung hat, werde die Lenkungsgruppe tätig. „Und selbst dann“, so Schweitzer, „spielt der Fluglärm nur eine von vielen Rollen. Entscheidend ist auch der Bebauungsplan – ob nun innerhalb oder außerhalb einer Fluglärmschutzzone“.

In den vergangenen Jahren wurden hamburgweit etwa 130 Standorte geprüft, die sich später als ungeeignet erwiesen haben. Unter anderem auch der Vogt-Cordes-Damm in unmittelbarer Nachbarschaft zum Flughafen. Begründung für die Ablehnung war der Bebauungsplan, der nur Gewerbeeinheiten zulässt.