Ab welcher Verspätung
gibt es Entschädigung?

Kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, muss das Bahnunternehmen 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Der Aufpreis für den ICE-Sprinter wird schon ab 30 Minuten Verspätung erstattet. Wird eine Übernachtung nötig, muss die Bahn die Kosten für ein Hotelzimmer tragen. Bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnhof kann der Fahrgast einen anderen Zug nehmen. Dabei können auch höherwertige Züge benutzt werden, wenn sie nicht reservierungspflichtig sind.


Wie entschädigt die Deutsche Bahn Pendler mit Zeitkarten?

Besitzer von Streckenzeitkarten erhalten bei Verspätungen von einer Stunde eine pauschale Entschädigung. Bei Zeitkarten im Nahverkehr gibt es in der zweiten Klasse 1,50 Euro. Im Fernverkehr werden fünf Euro gezahlt. Grundsätzlich werden bei Zeitkarten maximal 25 Prozent des Fahrkartenwertes erstattet. Die Bahn zahlt Entschädigungen aber erst ab vier Euro. Kunden mit Zeitkarten im Nahverkehr müssen also mindestens drei Verspätungen von mindestens 60 Minuten im Gültigkeitszeitraum der Fahrkarte einreichen.


Können Bahnfahrer von einer Reise ganz zurücktreten?

Zeichnet sich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ab, kann der Reisende auf die Fahrt verzichten und den Fahrpreis zurückverlangen. Ebenso kann er die Fahrt später beginnen und eine andere Strecke wählen. Wird eine Verspätung von 60 Minuten oder mehr erwartet und würde der Fahrgast planmäßig zwischen 0 und 5 Uhr ankommen, kann er ein anderes Verkehrsmittel nutzen, etwa Taxi oder Bus. Die Bahn erstattet maximal 80 Euro.


Wie kann man eine Entschädigung beantragen?

Das Beschwerdeformular ist in den Bahn-Servicezentren oder im Internet erhältlich (http://www.fahrgastrechte.info). Das Formular können Reisende beim Begleitpersonal im Zug oder an Fahrkartenschaltern an Bahnhöfen einreichen. Entschädigungen muss die Bahn auf Wunsch bar auszahlen, als Gutschein oder per Überweisung.