Das Betreuungsgesetz vom 1. Januar 1992 verbietet die Sterilisation im angeblichen Interesse der Allgemeinheit beziehungsweise im Interesse von Familienangehörigen. Seitdem dürfen Behinderte nicht gegen ihren Willen zwangssterilisiert werden - so wie es im Nationalsozialismus und selbst danach üblich war. Allein zwischen 1934 und 1945 wurden auf Grundlage des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" schätzungsweise 400 000 Menschen zwangssterilisiert. Das Grundgesetz schützt die Rechte von Behinderten. Es garantiert allen Menschen dieselben Rechte - also auch die Elternschaft. Da laut Grundgesetz niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf und die Erziehung das natürliche Recht der Eltern ist, dürfen demnach auch Behinderte Kinder bekommen und sie aufziehen - auch wenn sie Hilfe dabei benötigen. Dafür gibt es in Deutschland verschiedene Einrichtungen - so wie Tandem. Träger des Projektes ist die Alsterdorf assistenz ost gGmbH, die im Verbund der Evangelischen Stiftung Alsterdorf arbeitet. Die Mitarbeiter unterstützen die Eltern bei der altersgerechten Erziehung der Kinder, der Haushaltsführung, der Arbeitssuche sowie beim dem Gestalten der Elternrolle und dem Umgang mit dem Kind. Für die Betreuung erhält Tandem von der Sozialbehörde sowohl einen Pflegesatz für die Eltern als auch einen Pflegesatz für die Kinder.