Paderborn . Im Höxter-Prozess spricht Angelika W. von ihrer mangelnden Empathiefähigkeit

    Nach fast zwei Jahren Verhandlung steht der Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter (NRW) vor dem Abschluss. Die Angeklagte Angelika W. stellte sich am Freitag in ihrem knapp 90-minütigen Schlusswort als Opfer des Mitangeklagten Wilfried W. dar. Sie entschuldigte sich nicht bei den Opfern und begründete dies mit ihrer fehlenden Empathiefähigkeit. Eine psychiatrische Gutachterin hatte ihr bescheinigt, dass sie autistische Züge habe und kein Mitgefühl aufbringen könne.

    Die Anwälte der Nebenkläger und die anwesende Mutter eines der beiden Todesopfer verließen aus Protest den Saal, weil die Angeklagte aus ihrer Sicht ausschweifend die Gelegenheit zum letzten Wort vor dem Urteil nutzte. „Wenn ich Mitgefühl empfinden könnte, wäre das alles wohl nicht passiert“, sagte Angelika W. über die Gräueltaten. Zu dem Zeitpunkt waren die Nebenkläger-Vertreter und die Mutter des Opfers Anika W. nicht mehr im Gerichtssaal. In Richtung der leeren Stühle sagte die Angeklagte, dass sie es bedaure, dass die Mutter von Anika W. wegen eines fehlenden Grabes keinen Ort für ihre Trauer habe.

    Anika W. war in dem Haus in Höxter nach einem Sturz auf den Kopf und monatelangen Quälereien gestorben. Die genaue Todesursache konnte nicht ermittelt werden, weil das Paar die Leiche zuerst eingefroren, dann zersägt und später in einem Ofen verbrannt hatte. Die Asche verstreute das Paar laut dem Geständnis der Angeklagten an den Straßenrändern im Stadtteil Höxter-Bosseborn. Enttäuscht reagierte am Freitag die Mutter von Anika W. auf die von ihr bis dahin verfolgten Ausführungen der Angeklagten: „Nichts Neues“, sagte sie, als sie mit den Nebenkläger-Anwälten den Gerichtssaal aus Protest verließ.

    Über Jahre hinweg sollen Wilfried W. (48) und Angelika W. (49) mehrere Frauen in das Haus nach Höxter in Ostwestfalen gelockt und dort schwer misshandelt haben. Neben Anika W. starb auch noch eine weitere Frau aus Niedersachsen infolge der seelischen und körperlichen Quälereien. Die Anklage lautet auf Mord durch Unterlassen. Die Staatsanwaltschaft hat lebenslange Haftstrafen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Falls sich das Gericht dem anschließt, wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Für Wilfried W. forderte die Anklage außerdem die Unterbringung in der Psychiatrie.

    Das Urteil wird für den 5. Oktober erwartet.