DRESDEN.

    Eine 23-jährige Dresdnerin muss sich wegen der Attacke ihres Hundes auf eine Äthiopierin Anfang ­Januar nun vor Gericht verantworten. Es sei Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben worden, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Montag mit. Der Angeklagten werde vorgeworfen, ihren Hund nicht ausreichend angeleint zu haben. Der Fall hatte ­damals deutschlandweit für Aufsehen gesorgt.

    Der Angeklagten droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Der Vorfall hatte sich am 9. Januar im Dresdner Plattenbauviertel Gorbitz ereignet. Die Polizei hatte damals mitgeteilt, die Äthiopierin sei zunächst aus einer Gruppe heraus beleidigt worden. Anschließend habe die 23-jährige ihren Hund von der ­Leine gelassen und ihn erst nach dem Einschreiten von Passanten zurückgerufen.

    Der Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft sagte, dieser Ablauf lasse sich nicht nachweisen. Demnach sei die 23-Jährige aus der haltenden Straßenbahn einem Ball nachgelaufen, der auf die Straße gefallen war. Der dadurch unbeaufsichtigte Hund sei hinterhergelaufen, habe die 19-jährige Asylbewerberin attackiert und mit Bissen verletzt.