Berlin. Ikea will die Rücknahme bei seinen Produkten verschärfen. Laut dem Möbelhändler hätten zu viele Kunden den Service bisher ausgenutzt.

Der Möbelhändler Ikea verschärft in Deutschland erneut sein Rückgaberecht. Die Kunden dürften bei Einkäufen ab dem 1. September 2018 Waren nur dann gegen Erstattung des Kaufpreises zurückbringen, wenn sie neu und unbenutzt sind, berichtet die Tageszeitung „Die Welt“.

Bisher gab es ein Rückgaberecht unabhängig vom Zustand der Produkte und ohne Angabe von Gründen.

„Durch die Einschränkung des Rückgaberechts auf unbenutzte Produkte wollen wir auch sicherstellen, dass Kunden Möbel und Einrichtungsgegenstände nicht nach kurzem Gebrauch entsorgen, sondern den Wert des Produkts schätzen im Sinne des Ressourceneinsatzes, der dafür nötig war“, sagte Ikea-Deutschland-Chef Dennis Balslev der Zeitung.

Immer die gleichen Leute tauschen um

Es solle aber auch Missbrauch vorgebeugt werden. „Wir hören aus den Häusern, dass Jahr für Jahr kurz vor dem Ablauf der Umtauschfrist immer die gleichen Leute auftauchen und ihr Geld zurückverlangen“, sagte Balslev.

Bereits zum Herbst 2016 hatte Ikea nach zwei Jahren sein zeitlich unbegrenztes Rückgaberecht wieder zurückgenommen. Seitdem haben die Kunden ein Jahr Zeit, um Waren ohne Angabe von Gründen zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Die Frist von 365 Tagen liege immer noch über dem in der Branche Üblichen und gebe dem Kunden Sicherheit gegen Fehlkäufe, teilte das Unternehmen damals mit.

Unterschiedliche Regelungen beim Umtausch

Das Problem von missbräuchlichen oder übertriebenen Retouren betrifft nicht nur Ikea, sondern auch Einzel- und Onlinehändler. Der Online-Händler Amazon soll zum Beispiel in der Vergangenheit Kunden mit zu vielen Retouren sanktioniert haben. Im Jahr 2016 gab es zum Beispiel Berichte über gesperrte Zugänge zu dem Portal, nach dem Kunden zu viele Produkte zurückgeschickt hatten.

Andere Marken wie etwa die Modemarke Lacoste lassen pro Bestellung nur noch eine kostenlose Retour zu. Wer also nach einer Retour weitere Produkte zurückgeben will, muss das auf eigene Kosten tun.

Im Einzelhandel hingegen bieten viele Ketten großzügige Umtauschregelungen an. Der Discounter Lidl schreibt auf seiner Internetseite, dass Kunden Lebensmittel ohne Kassenbon zurückgeben können, wenn sie ihnen nicht gefallen. Dabei müssen Kunden noch nicht mal den konkreten Grund für das Missfallen nennen. Ähnliche Regelungen gibt es auch bei anderen Discountern und Supermärkten. (dpa/ac)