Freiburg. Freiburger Missbrauchsfall: Gericht verurteilt ersten Angeklagten zu einer langen Gefängnisstrafe

Rund drei Monate ist es her, dass die Öffentlichkeit vom Schicksal eines Jungen erfuhr, der jahrelang durch einen Pädophilenring missbraucht wurde. Nun ist der erste Angeklagte zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der 41 Jahre alte Markus K., der sich an dem Kind mehrfach vergangen hat, muss nach Verbüßung seiner Strafe in Sicherungsverwahrung. Das ordnete das Landgericht Freiburg am Donnerstag an. Außerdem verfügten die Richter die Zahlung einer Geldstrafe von 12.500 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Sicherungsverwahrung soll die Allgemeinheit vor dem Mann schützen.

Markus K. – ein Gelegenheitsarbeiter aus dem Schwarzwald – ist der erste von insgesamt acht Verdächtigen, die sich in dem Fall vor Gericht verantworten müssen. Der gestern zu Ende gegangene Prozess gewährte somit erstmals Einblick in einen Kriminalfall, der fassungslos macht. Im Mittelpunkt steht ein heute neun Jahre altes Kind, das mehr als zwei Jahre lang von seinem Stiefvater (39) und seiner Mutter (47) über das Internet Pädophilen gegen Geld angeboten wurde. Markus K. ist wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraft, weil er 2009 ein zehnjähriges Kind in ein Maisfeld gelockt und sich an ihm vergangen hat. Im Gefängnis lernte er Christian L. kennen, den ebenfalls wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften späteren Stiefvater des Jungen. Nachdem die beiden Männer wieder in Freiheit waren, schrieb Markus K. seinen Kumpanen über Facebook an und äußerte „Interesse an Fesselungen und Vergewaltigungen“, wie Staatsanwältin Nikola Novak sagte. Dafür habe er 10 bis 20 Euro angeboten.

Markus K. hat die Vorwürfe eingeräumt. In mindestens zwei Fällen vergewaltigte er den Schüler aus dem Örtchen Staufen bei Freiburg. Die erste Tat trug sich auf einem Feldweg zu. Dem Jungen wurde laut Anklage weisgemacht, Markus K. sei Polizist – wenn er nicht fügsam sei, müsse er ins Heim. Die zweite Tat spielte sich im September 2017 in der Wohnung der Familie ab. Im Verlauf des Prozesses wurde bekannt, dass das Kind mit Handschellen und Fußfesseln an einen Stuhl gefesselt und vergewaltigt wurde. Während der Tat befand sich die Mutter in Hörweite im Nebenraum, der Stiefvater beteiligte sich an dem Verbrechen.

Die bislang bekannt gewordenen Taten übersteigen in ihrer Verdorbenheit die Vorstellung vieler Beobachter. Selbst die nüchterne Gerichtssprache ist kaum zumutbar. Staatsanwältin Novak schilderte das Martyrium des Kindes, als Markus K. das gefesselte Opfer missbrauchte, so: „Der Junge war der Gewalt schutzlos ausgeliefert.“ Er habe sich gewehrt, Ekel verspürt und Schmerzen ertragen müssen. Die Taten seien von den Männern mit mindestens zwei Kameras gefilmt, die Filme später weiterverbreitet worden. Novak sprach von „massiven sexuellen Übergriffen“. Der Neunjährige ist inzwischen in staatlicher Obhut.

Mit Bekanntwerden des Falls gerieten auch die zuständigen Behörden in die Kritik. Sie hätten den Missbrauch früher beenden können: Im März 2017 hatte es Warnungen der Polizei gegeben, dass vom Partner der Mutter eine Gefahr für den Jungen ausgehen könnte. Das Jugendamt nahm den Schüler aus der Familie und alarmierte die Justiz. Diese schickte den Schüler jedoch zurück zur Mutter, unter der Auflage, Christian L. dürfe sich dem Kind nicht nähern. Er und die Frau hielten sich nicht daran, die Vergewaltigungsserie setzte sich fort. Staatliche Kontrollen fanden nicht statt – Gerichte und Jugendamt machen sich dafür gegenseitig verantwortlich.

Der Stiefvaterwill aussagen

Der Stiefvater hat angekündigt, in allen Prozessen auszusagen – „sozusagen als Kronzeuge“, wie es der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin formulierte. Der seit Herbst vergangenen Jahres in Untersuchungshaft sitzende Mann begründete seine Bereitschaft so: „Ich möchte, dass Leute aus dem Verkehr gezogen werden, die dort hingehören, wo ich auch bin.“

Christian L. selbst verging sich nach eigener Aussage im Schnitt einmal pro Woche an dem Kind. „Dazwischen haben wir gelebt wie eine ganz normale Familie“, behauptete er im ersten Prozess. Die Mutter habe von allem gewusst und sich an den Taten beteiligt. So habe sie bei einer Vergewaltigung, die im Kinderzimmer stattfand, dem Täter auf dem Bett des Jungen Fesselwerkzeug bereitgelegt. Die Mutter habe dabei sexuelle Erregung empfunden, sagte ihr Lebensgefährte. Ihm und der Frau wird im Juni der Prozess gemacht.