Vergünstigungen Das Sonderkennzeichen „H“ für historische Fahrzeuge wurde 1997 eingeführt. Ein Auto darf dann das „H“ am Ende des Nummernschilds tragen, wenn es erstmals vor mindestens 30 Jahren zugelassen wurde. Besitzer bekommen bei Versicherungen oft günstigere Konditionen, weil diese wissen, dass deren Halter die Fahrzeuge hegen und pflegen. Laut ADAC wird für die Zulassung eines Oldtimers lediglich ein pauschaler Steuersatz von jährlich 192 Euro (Pkw/Lkw) bzw. 46 Euro ­(Motorrad) fällig.