Augsburg.

Eine junge Autofahrerin ist möglicherweise nur deshalb ums Leben gekommen, weil Polizisten nach einem nächtlichen Unfall ihren Wagen nicht fanden – dennoch muss der Freistaat Bayern an die Eltern weder Schmerzensgeld noch Schadenersatz zahlen. Das Landgericht Augsburg entschied am Montag, dass den Streifenbeamten vor Ort kein Vorwurf gemacht werden könne (Az.: 34 O 1568/17). Es habe „eine nicht vorhersehbare Verkettung unglücklicher Umstände“ gegeben.

Die 24-Jährige war im Sommer 2015 aus nicht geklärten Gründen auf der Autobahn A8 bei Dasing von der Straße abgekommen. Das Auto schleuderte mehrere Hundert Meter über den Grünstreifen und stürzte dann in eine Brückenböschung. Die Fahrerin starb in dem Wrack an ihren schweren Verletzungen – der Wagen wurde erst Stunden später entdeckt. Bei schneller Hilfe hätte die Frau möglicherweise überleben können.

In dem Zivilprozess forderten die Eltern des Todesopfers vom Dienstherrn der Beamten nun Schmerzensgeld und die Bestattungskosten für ihre Tochter, insgesamt mehr als 25.000 Euro. Den Polizisten sei keine fahrlässige Amtspflichtverletzung vorzuwerfen, erklärte eine Gerichtssprecherin. Mit einem „derart atypischen Unfallverlauf“ hätten die Beamten nicht rechnen müssen.