Frankfurt/Main. Ein 27-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten, weil er eine Frau tötete

Immer wieder ringt der Mann auf der Anklagebank um Worte, seine Stimme dringt kaum durch den Gerichtssaal, als er vom „größten Fehler meines Lebens“ spricht. Der 27-Jährige muss sich vor dem Frankfurter Landgericht wegen Totschlags, Körperverletzung und eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten. Was ging in ihm vor, als er im September 2015 gegen Mitternacht an einem Zebrastreifen ein knutschendes Liebespaar umfuhr? So erschüttert der schmächtige Mann auch nach mehr als zwei Jahren über den Tod einer 41 Jahre alten Frau wirkt – die Antwort bleibt er am ersten Prozesstag schuldig.

Der alkoholisierte Angeklagte habe nicht gemerkt, dass sein Fahrzeug die Frau überrollte und mitschleifte, sagt einer seiner Verteidiger zu Verhandlungsbeginn. Zuhörer quittieren dies mit Hohngelächter. „Ich dachte, es sei alles in Ordnung“, sagt der 27-Jährige über die tödliche Begegnung am Zebrastreifen. Wenig später, als er den Vorfall schildern soll, bricht er ab, seine Stimme versagt, die Verteidiger bitten um eine kurze Pause. Doch auch wenn der Angeklagte anschließend etwas ruhiger wirkt – er fühlt sich nicht in der Lage, weiter auszusagen.

Äußerlich gefasst wirkt dagegen ein heute 40-Jähriger, der mit leichten Verletzungen davon kam, während seine Freundin starb. Die beiden hatten ein Volksfest besucht, mit Freunden der Handballmannschaft gefeiert, deren Team-Managerin seine Freundin war. Kurz vor Mitternacht verabschiedete sich das Paar. „Wir wollten endlich Zeit für uns haben“, sagt der drahtig wirkende Mann. An dem Zebrastreifen an einem Kreisel warteten sie auf ein Taxi und knutschten, schildert der 40-Jährige in seiner Zeugenaussage.

Das Fahrzeug des 27-Jährigen habe er kaum wahrgenommen. Nur als der Fahrer erst hielt, dann anfuhr und wenig später unmittelbar neben dem Paar erneut zum Stehen kam, habe er eine Handbewegung gemacht, um zum Ausweichen aufzufordern.

Was unmittelbar danach geschah – das kann auch der Zeuge und Nebenkläger nicht erklären. Er habe die Stoßstange am Bein gespürt und erinnere sich erst wieder an den Moment, an dem er auf der Straße lag. Hier droht auch der ruhig wirkende Mann die Fassung zu verlieren. „Vor einer Minute hatten wir noch geknutscht – und nun war sie tot.“

Mit einem Urteil wird noch im November gerechnet.