Berlin.

Autofahrer, die Rettungsgassen blockieren oder während der Fahrt mit dem Smartphone hantieren, müssen ab sofort mit deutlich höheren Strafen rechnen. Entsprechende Gesetzesänderungen sind am Donnerstag in Kraft getreten. Wer bei stockendem Verkehr auf der Autobahn keine Gasse für Rettungsfahrzeuge bildet, muss statt 20 Euro künftig mindestens 200 Euro zahlen – in schweren Fällen droht sogar eine Geldbuße von 320 Euro verbunden mit einem Monat Fahrverbot. Darüber hinaus drohen grundsätzlich 240 Euro Strafe, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg, wenn man einem Einsatzwagen mit Blaulicht und Martinshorn nicht sofort freie Bahn verschafft.

Verstöße gegen das Handy-Verbot am Steuer werden ebenfalls härter bestraft: Statt 60 Euro werden nun 100 Euro fällig, dazu kommt unverändert ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Im Fall einer Sachbeschädigung drohen sogar 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot.

Neben dem Telefonieren am Steuer ist künftig zudem die Nutzung sämtlicher Kommunikationsgeräte während der Fahrt ausdrücklich untersagt. Das Verbot gilt also auch für Laptops und Tablets. Radfahrer, die gegen das verschärfte Handy-Verbot verstoßen, müssen statt 25 Euro nun 55 Euro zahlen.

Darüber hinaus gilt ab sofort ein Verhüllungsverbot am Steuer. Während der Fahrt dürfen keine Schleier oder Masken mehr getragen werden, die wesentliche Teile des Gesichts verdecken. Dadurch soll der Fahrer bei automatisierten Verkehrskontrollen leichter identifizierbar sein. Wer sich nicht an die neue Regel hält, muss mit 60 Euro Strafe rechnen.

In den vergangenen Monaten hatte es immer wieder Meldungen über rücksichtsloses Verhalten in Rettungsgassen gegeben. So war Anfang des Monats ein Mann auf der Autobahn 96 in Bayern schwer verletzt worden. Ein 43 Jahre alter Fahrer eines Geländewagens war in einem Stau im Kreis Starnberg einfach durch die Rettungsgasse gefahren, die die anderen Verkehrsteilnehmer gebildet hatten. Ein 48 Jahre alter Lastwagenfahrer, der mit seinem Sattelschlepper auf den Standstreifen stand, stieg aus und wollte den Autofahrer von dem verbotenen Durchfahren der Rettungsgasse abhalten. Dabei wurde der Trucker von dem Geländewagen erfasst.