Gießen.

Was Esel Vitus geritten hat, in einen orangefarbenen Sportwagen zu beißen, ist unklar. Sicher ist nur, dass der Vierbeiner vor einem Jahr im hessischen Schlitz zulangte und an dem teuren Flitzer einen Lackschaden von 5800 Euro anrichtete – davon ist jedenfalls das Landgericht Gießen überzeugt. Es entschied am Donnerstag, dass die Halter des Esels die Reparaturkosten zahlen müssen. Damit hatte die Klage des Autobesitzers Erfolg.

Der 50-Jährige kommt mit seinem schicken Sportwagen zum Gericht, er parkt in einer Seitenstraße. Vitus dagegen taucht nicht auf, auch seine früheren Halter sind nicht da. „Wussten Sie, dass ein gefährlicher Esel in der Gegend sein Unwesen trieb?“, fragt der Vorsitzende Richter den Kläger in der Verhandlung. Nicht ohne Augenzwinkern natürlich, denn bei einem so kuriosen Fall darf es auch in einem Gerichtssaal zwischendurch etwas lockerer zugehen. Mit seiner Frage bezieht sich der Richter darauf, dass der Esel schon einmal in ein Auto gebissen haben soll.

Die wichtigere Frage für das Gericht ist aber: Hat wirklich Vitus in den Sportwagen gebissen – oder waren schon vorher Kratzer dran? Der Eigentümer beteuert, dass sein Auto keinen Lackschaden gehabt habe. Im September 2016 wollte der 50-Jährige nur kurz etwas beim Arzt abgeben, wie er dem Gericht erzählt. In der Nähe einer Weide habe er wenden wollen und sei rückwärts gefahren. Den Esel habe er erst bemerkt, als dieser plötzlich aufgetaucht sei und zweimal ins Heck gebissen habe. Das Tier habe dafür den Zaun weit nach vorne gedrückt. Ein Zeuge, der ein Mitarbeiter des Klägers ist, bestätigt die Angaben.

Zu der Verhandlung kam es, weil die Versicherung des Eselhalters den Unfallhergang anzweifelte. Er nehme die Beißattacke schmunzelnd hin, sagt der Kläger nach der Verhandlung. Der Esel sei schließlich ein Tier und könne nichts dafür. „Aber es wäre mir lieber gewesen, der Esel hätte nicht zugebissen.“