Kassel.

Sie zerlegten alte Katalysatoren und verkauften die darin enthaltenen Edelmetalle: Zwei Angeklagte sind in Kassel zu Bewährungsstrafen wegen Diebstählen wertvoller Abfälle bei Volkswagen verurteilt worden. Das Landgericht verhängte am Mittwoch für einen 62-Jährigen zwei Jahre auf Bewährung, ein 55-Jähriger bekam ein Jahr. Das Verfahren gegen einen dritten Angeklagten (30) wurde eingestellt. Das Urteil fiel mild aus, weil alle drei Männer am letzten Verhandlungstag die Taten eingeräumt hatten, finanzielle Wiedergutmachung bei VW leisten und das Verfahren sich über Jahre hingezogen hatte.

Die beiden älteren Angeklagten waren im Jahr 2007 auf dem Recyclinghof beschäftigt. Dort wurden alte Katalysatoren zu Staub zermahlen. Darin befinden sich wertvolle Metalle wie Platin, Palladium und Rhodium. Mindestens einmal pro Woche stellten die Angeklagten eine Kiste mit Schrott zur Seite, die dann nachts vom Gelände geschafft und an unbekannte Abnehmer verkauft wurde.Der Diebstahl, an dem noch weitere Personen beteiligt waren, flog auf, weil einer der Beteiligten zu sehr mit Geld um sich warf. Ein Mitangeklagter – eigentlich eine größere Nummer als die beiden jetzt verurteilten – stellte sich als Kronzeuge zur Verfügung und wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Der 30-jährige Sohn des 62-Jährigen hatte Geld aus dem Verkauf des Diebesguts angenommen und war wegen Geldwäsche angeklagt. Die Menge und der Wert der Beute war vor Gericht schwer zu klären. Am Ende räumte der ältere Angeklagte 50 Taten ein, der 55-Jährige 18. Damit blieben von den 1,3 Millionen Euro Schaden der ursprünglichen Anklage nur rund 280.000 Euro übrig.

VW fiel die Maschelange nicht auf

Die drei Verurteilten zahlen als Wiedergutmachung an Volkswagen nun zusammen bis zu 240.000 Euro. Damit hatte sich das Verfahren gegen den 30-jährigen Sohn erledigt. Einig waren sich Verteidigung und Anklage, dass Volkswagen die Diebstähle mit fehlenden Kontrollen sehr leicht gemacht hat. Von einem „sorglosen Verhalten von VW“ sprach die Staatsanwältin.

Die Justiz konnte den Fall jahrelang mangels Zeit nicht bearbeiten.