Frankfurt/Main.

Ein Tanzpartner haftet nicht für die Folgen eines Unfalls beim Paartanz. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Die Schadensersatzforderungen einer gut 50 Jahre alten Frau wurden abgewiesen. Ein Tanzpartner hatte sie bei einer schwungvollen Drehung losgelassen. Die Frau stürzte und verletzte sich.