Hamburg . Bis 23 Meter Höhe kann die Feuerwehr per Drehleiter die Flammen erreichen

Ein Hochhausbrand in Hamburg würde wohl ganz anders ablaufen als der in London, sagt Feuerwehrsprecher Torsten Wessely. Hamburger Hochhäuser seien qua Bauordnung ab einer bestimmten Höhe speziell gesichert. Bis zu einer Höhe von 23 Metern, das entspricht je nach Bauart dem siebten oder achten Geschoss, könne die Polizei den Brandort per Drehleiter erreichen und aktiven Brandschutz betreiben. „Ab dieser Höhe gelten in den Hochhäusern aber besondere und verschärfte Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen“, so Wessely. Dazu zählen beispielsweise Sicherheitstreppenräume, Feuerwehraufzüge sowie spezielle Rauch- und Wärmeanlagen.

Feuerwehr sieht sich „bestmöglich aufgestellt“

Die Sicherheitstreppenräume dienen häufig als zweiter Rettungsweg. Damit in die Fluchtwege kein Feuer und Rauch eindringen können, müssen Hochhäuser durch Druckbelüftungsanlagen geschützt werden. Die Feuerwehraufzüge müssen in eigenen, feuerbeständigen Fahrschächten verlaufen. Sie sind so konstruiert, dass sie von Feuer und Rauch verschont bleiben. Um zu verhindern, dass sich Brände ausbreiten, helfen flächendeckende, automatische Feuerlöschanlagen. Außerdem sorgen Steigleitungen und Wandhydranten dafür, dass die Feuerwehr im Brandfall schnell mit dem Löschangriff beginnen kann. Eine besondere Herausforderung sind Brände in Hochhäusern allemal. „Diese Brände stellen immer extrem kräftezehrende Einsätze dar“, sagt Wessely. „Wir sind bestmöglich aufgestellt, aber ein Restrisiko bleibt natürlich immer.“

Auch in Hamburg brennt es immer wieder in Hochhäusern. Im vergangenen Mai wurden dabei am Fritz-Flinte-Ring (Steilshoop) sechs Menschen verletzt; an der Wagnerstraße (Barmbek) blieben die Bewohner unverletzt.

Nach den üblichen Definitionen in den Landesbauverordnungen gilt ein Gebäude als Hochhaus, wenn der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt.