Karlsruhe.

Ermittler dürfen Kriminelle durch Vortäuschen einer zufälligen Polizeikontrolle gezielt auf frischer Tat ertappen. Solche sogenannten legendierten Kontrollen sind grundsätzlich zulässig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschied. Die obersten deutschen Strafrichter hatten die Verurteilung eines bei einer vorgeblichen Verkehrskontrolle überführten Drogenkuriers zu überprüfen. Um einen Hintermann in Sicherheit zu wiegen, durchsuchten die Fahnder sein Auto ohne richterlichen Beschluss, obwohl sie dem Drogenring schon seit Monaten auf der Spur waren. Alles sollte nach einem Zufallsfund aussehen. Also stoppten die Kollegen von der Autobahnpolizei den Mann auf einer Tour – er sei zu schnell gefahren. Bei der Kontrolle erschnüffelte ein Drogenhund „zufällig“ knapp acht Kilo Kokain. Mit dem Urteil steht fest, dass die Polizisten das Rauschgift so oder so aus dem Verkehr ziehen durften. Es ist auch als Beweis vor Gericht verwertbar.