Halle.

Tumult im Gericht: Der selbst ernannte „König von Deutschland“ schreit und tobt. Bei der Urteilsverkündung am Landgericht Halle rastet er aus. Seiner jungen Lebensgefährtin steht das Entsetzen ins Gesicht geschrieben. Auch die Anhänger des „Monarchen“ im Gerichtssaal 90 sind fassungslos: Denn Peter Fitzek (51) aus Lutherstadt Wittenberg in Sachsen-Anhalt ist am Mittwoch zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Er bleibt damit hinter Gittern. Das Gericht folgt damit nahezu dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre Haft gefordert hatte. Seit Sommer 2016 sitzt der Mann mit der goldenen Krone auf dem Hemd bereits in Untersuchungshaft.

Die Wirtschaftsstrafkammer spricht Fitzek der besonders schweren Untreue für schuldig. Er habe 550 Anleger geschädigt und 1,3 Millionen Euro veruntreut. Die Anleger hätten ihm ihr Geld, insgesamt 1,7 Millionen Euro, aus Angst vor Banken und den Finanzmärkten anvertraut. „Ihre Anleger haben nichts mehr“, sagt die Vorsitzende Richterin der Wirtschaftsstrafkammer, Ursula Mertens.

Fitzek hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft stets zurückgewiesen. Die Richterin betont ausdrücklich, in dem Verfahren gegen den 51-Jährigen gehe es nicht um dessen Ideologie und auch nicht darüber zu entscheiden, ob er ein Reichsbürger sei. Der Verfassungsschutz rechnet Fitzek der Bewegung zu. Er bestritt vehement, Reichsbürger zu sein und eine rechte Gesinnung zu haben. Die Bewegung erkennt die Bundesrepublik Deutschland nicht an. Richterin Mertens stellt fest, Fitzeks Anleger seien davon ausgegangen, dass sie ihr Geld jederzeit zurückbekommen könnten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zwischen 2009 und 2013 unerlaubt Bankgeschäfte betrieben und gegen das Kreditwesengesetz verstoßen hat. Fitzek habe keine ordnungsgemäße Buchführung nachweisen können.

Die Verteidigung, die Freispruch für den 51 Jahre alten, gelernten Koch und Karatelehrer, gefordert hatte, äußert sich zunächst nicht dazu, ob sie Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof einreichen wird. Da nach Ansicht des Landgerichts weiter Fluchtgefahr besteht, bleibt es nun beim Haftbefehl gegen Fitzek.