Kassel.

Rund zweieinhalb Jahre nach dem gewaltsamen Tod der Studentin Tugce Albayrak ist klar: Der verurteilte Täter kann nach Serbien ausgewiesen werden. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Dienstag mitgeteilt. Der Gerichtshof bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, gegen die Sanel M. in Kassel Beschwerde eingelegt hatte. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar. Wann der 20-Jährige abgeschoben wird, ist aber noch offen. Er ist derzeit in Wiesbaden in Jugendhaft. Das Landgericht Darmstadt hatte ihn im Juni 2015 zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die Ausländerbehörde der Stadt Wiesbaden werde nach Angaben einer Sprecherin „umgehend alle erforderlichen Maßnahme für eine zeitnahe Abschiebung“ des 20-Jährigen vorbereiten. Sanel M. hatte die 22 Jahre alte Studentin im November 2014 auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in Offenbach so geschlagen, dass sie auf den Kopf fiel. Sie starb wenige Tage später.